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Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 1993 von der Juristi schen Fakultät der Universität Beideiberg als Habilitationsschrift angenom men. Nach Jahresbeginn 1993 ergangene Rechtsprechung und erschienene Literatur haben überwiegend nur noch in den Fußnoten Berücksichtigung gefunden. Mein besonderer Dank gilt meinem verehrten akademischen Lehrer, Herrn Prof. Dr. Dr. hc. Rudolf Bernhardt, der meinen wissenschaftlichen Werdegang seit unserem ersten Treffen in seinem völkerrechtlichen Seminar in den Jahren meiner Assistenten-und Referentenzeit am Max-Planck-Insti tut in der ihm eigenen…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 1993 von der Juristi schen Fakultät der Universität Beideiberg als Habilitationsschrift angenom men. Nach Jahresbeginn 1993 ergangene Rechtsprechung und erschienene Literatur haben überwiegend nur noch in den Fußnoten Berücksichtigung gefunden. Mein besonderer Dank gilt meinem verehrten akademischen Lehrer, Herrn Prof. Dr. Dr. hc. Rudolf Bernhardt, der meinen wissenschaftlichen Werdegang seit unserem ersten Treffen in seinem völkerrechtlichen Seminar in den Jahren meiner Assistenten-und Referentenzeit am Max-Planck-Insti tut in der ihm eigenen Verbindung aus steter Bereitschaft zu fundiertem Rat und persönlicher Unterstützung bei gleichzeitiger Fähigkeit, den mir so wichtigen Freiraum zur Verfolgung eigener wissenschaftlicher Interessen einzuräumen, geprägt hat. Dies gilt insbesondere für seinen tiefen Respekt gegenüber grundlegenden Wertungen fremder Rechtsordnungen, der ge rade auch für die deutsche Rechtsprechung und Rechtswissenschaft von essentieller Bedeutung sein muß. Herrn Richter am Bundesverfassungsge richt Prof. Dr. Paul Kirchhof danke ich für wertvolle Hinweise zu meiner Arbeit und die rasche Erstellung des Zweitgutachtens in einer Zeit, in der er als Berichterstatter in für die deutsche Verfassungsordnung herausragen den Verfahren besondere Verantwortung und Lasten trug. Die nachfolgende Arbeit ist in vieler Hinsicht mit meiner früheren Tätig keit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht bei sei nem damaligen Richter und jetzigem Direktor am Institut, Herrn Prof. Dr. Helmut Steinberger, verbunden. Seine Sicht des Verhältnisses zwischen deut schem Verfassungsrecht einerseits und Völker-, Europa-und ausländischem Recht andererseits hat mein Verständnis von den Beziehungen zwischen diesen Rechtsordnungen und damit auch diese Arbeit nachhaltig beeinflußt.