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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit stellt die Grundlagen der neuen gesetzlichen Änderungen der Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG n.F. unter Würdigung einer abschließenden kritischen Analyse dar. Mit Verabschiedung des ATAD-Umsetzungsgesetz wurde am 25. Juni 2021 die EU-ATAD-Richtlinie verspätet in nationales Recht umgesetzt und bezüglich der Entstrickungs- und Wegzugbesteuerung gem. § 6 AStG neu reformiert. Die Seminararbeit beinhaltet…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit stellt die Grundlagen der neuen gesetzlichen Änderungen der Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG n.F. unter Würdigung einer abschließenden kritischen Analyse dar. Mit Verabschiedung des ATAD-Umsetzungsgesetz wurde am 25. Juni 2021 die EU-ATAD-Richtlinie verspätet in nationales Recht umgesetzt und bezüglich der Entstrickungs- und Wegzugbesteuerung gem. § 6 AStG neu reformiert. Die Seminararbeit beinhaltet schwerpunktmäßig die Grundlagen der neuen gesetzlichen Änderungen der Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG n.F., unter Würdigung einer kritischen Analyse im Vergleich zur alten Gesetzesfassung des § 6 AStG, die noch für Alt-Fälle besteht. Hervorzuheben sind mögliche Gestaltungen bei einer unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen (§ 17 EStG) sowie die bestehende Konkurrenz der Gesetzesnorm zum Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umwandlungssteuergesetz. Die Neuregelung des § 6 AStG wird in der steuerlichen Praxis noch mehr an Bedeutung und Beachtung gewinnen; insbesondere bei Familien-/Kapitalgesellschaften, sofern ein zukünftiger Wegzug eines Gesellschafters oder eine etwaige Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft in das Ausland geplant ist sowie bei Erb-/ und Nachfolgeregelungen.