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Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon haben führende Europarechtler bei einem Symposium zu den Grenzen Europäischer Normgebung Zwischenbilanz gezogen, wo die EU bei Fragen der Rechtssetzung und des Grundrechtsschutzes im Mehrebenensystem heute steht. Angesichts der stetig wachsenden Zahl europäischer Rechtsnormen, einer inzwischen 28 Mitgliedstaaten umfassenden Union und der wachsenden Europaskepsis vieler Bürger ein aktuelles wie richtungweisendes Thema.Welche Grenzen zieht das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung der europäischen Rechtsetzung in der Praxis? Wird die…mehr

Produktbeschreibung
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon haben führende Europarechtler bei einem Symposium zu den Grenzen Europäischer Normgebung Zwischenbilanz gezogen, wo die EU bei Fragen der Rechtssetzung und des Grundrechtsschutzes im Mehrebenensystem heute steht. Angesichts der stetig wachsenden Zahl europäischer Rechtsnormen, einer inzwischen 28 Mitgliedstaaten umfassenden Union und der wachsenden Europaskepsis vieler Bürger ein aktuelles wie richtungweisendes Thema.Welche Grenzen zieht das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung der europäischen Rechtsetzung in der Praxis? Wird die EU tatsächlich nur in den Bereichen tätig, die nicht ebenso gut auf Ebene der Mitgliedstaaten geregelt werden können? Wie verträgt sich die Harmonisierung des Binnenmarktes mit der Möglichkeit der Mitgliedstaaten, strengere Vorgaben zu machen und durchzusetzen? Welche Rolle spielen die europäischen Grundrechte, die Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und die EMRK in einer sich immer mehr ausdifferenzierenden Regulierung und welches Schutzniveau gewährleistet der Europäische Gerichtshof dem einzelnen Bürger oder Unternehmen in diesem Geflecht? Die Bestandsaufnahme der Referenten zu diesen Kernfragen europäischer Integration dokumentiert der vorliegende Band.
Autorenporträt
Dr. iur, Dr. rer. soc. oec. Christoph Grabenwarter ist seit 2008 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht. Davor war er als Universitätsassistent an der Universität Wien, als Gastprofessor an der Universität Linz sowie jeweils als Universitätsprofessor an den Universitäten Bonn und Graz tätig. Seit 2005 ist Christoph Grabenwarter Mitglied des Verfassungsgerichtshofes in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Gebieten des Europäischen Verfassungs-und Verwaltungsrechts, des Europäischen und Internationalen Menschenrechtsschutzes, der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Staatskirchenrechts.