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Die GmbH - Co. KG als Gestaltungsalternative ist aus der Beratungspraxis nicht mehr wegzudenken. Ursprünglich als steuerrechtliche Lösung konzipiert, stehen heute die gesellschaftsrechlichen Vorteile im Vordergrund.
Der "Sudhoff" berät in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen der GmbH - Co. KG. Das bewährte Handbuch zeigt die Vor- und Nachteile der Rechtsform auf und vermittelt Beratungssicherheit durch einen umfassenden Überblick über die maßgeblichen gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte. Ausführliche Formularmuster zu den einzelnen Kapiteln ermöglichen die unmittelbare…mehr

Produktbeschreibung
Die GmbH - Co. KG als Gestaltungsalternative ist aus der Beratungspraxis nicht mehr wegzudenken. Ursprünglich als steuerrechtliche Lösung konzipiert, stehen heute die gesellschaftsrechlichen Vorteile im Vordergrund.
Der "Sudhoff" berät in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen der GmbH - Co. KG. Das bewährte Handbuch zeigt die Vor- und Nachteile der Rechtsform auf und vermittelt Beratungssicherheit durch einen umfassenden Überblick über die maßgeblichen gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte. Ausführliche Formularmuster zu den einzelnen Kapiteln ermöglichen die unmittelbare Umsetzung in die eigene Unternehmens- oder Beratungspraxis.

Im Teil "Gewinnermittlung bei der GmbH - Co. KG" wurde ein Abschnitt zum eingeschränkten Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen gemäß - 4 Abs. 4a EStG sowie zum eingeschränkten Betriebsausgabenabzug durch die Gesellschaft der Fremdfinanzierung einer Kapitalgesellschaft gem. - 8a KStG eingefügt. Der Abschnitt "Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Gesellschaft und Gesellschafter" wurde völlig neu bearbeitet. Zur Thematik der GmbH - Co. KG im Gewerbesteuerrecht wurde ein neuer Paragraph eingefügt, bearbeitet von den beiden Steuerrechtsautoren Düll und Eberhard.

Bei der Darstellung der Verlustausgleichsbeschränkung (§ 15a EStG) war wichtige neue Rechtsprechung des BFH aus dem Jahre 2003 einzuarbeiten; ein zusätzlicher Abschnitt wurde zur Rechtslage bei Wechsel von der Stellung eines Kommanditisten zum unbeschränkt haftenden Gesellschafter und umgekehrt eingefügt.
Die intensive Diskussion über die Sitzverlegung deutscher GmbHs ins Ausland bzw. die Verlegung des Sitzes ausländischer Kapitalgesellschaften ins Inland fand den Niederschlag in einer deutlichen Ausweitung der Kommentierung von - 14 - Unternehmensgegenstand und Sitz.

Im Kapitel zur Rechnungslegung und Publizität wurden die Ausführungen zur Bilanzierung von Anteilen der Komplementärgesellschaft, zur Gliederung des Eigenkapitals in der Bilanz der Kommanditgesellschaft und zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung vollständig neu gefasst und erheblich erweitert.

Im Hauptabschnitt - - Wechsel im Gesellschafterbestand wurden Darstellungen aufgenommen zu den Themen mittelbare Vinkulierungen, zum außerordentlichen Kündigungsrecht von Gesellschaftern, zum Ausscheiden der (einzigen) Komplementär-GmbH, zur Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen und zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anschluss an die einschränkende Rechtsprechung des BFH vom 12.5.2003 zu den erbschaftsteuerlichen Aspekten von Fortsetzungs- und Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen.

Im Abschnitt Verfahrensfragen ist das Kapitel zur GmbH - Co. KG im Prozess hinsichtlich der Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit der Gesellschaft; der Abschnitt der Zustellung, Klageverfahren, Vernehmung von Gesellschaftern und Geschäftsführern weitgehend neu bearbeitet. Im Abschnitt Liquidation wurden insbesondere die Ausführungen zur Bilanzierung in der Liquidationsphase neu erstellt. Gleiches gilt für den Abschnitt zur Umsatzsteuerabrechnung in der Insolvenz. Im Hauptteil Umwandlungsrecht wurden die Ausführungen zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses auf der Ebene der Personengesellschaft vertieft.
Der Formularteil wurde um zahlreiche Anmerkungen ergänzt. Die dort enthaltenen zahlreichen Musterformulare wurden durchgesehen und an die aktuelle Rechtslage angepasst

"(...) Jeder Anwalt, Notar, Unternehmensjurist und Steuerberater, der mit Fragen des Rechts dieser Organisationsform befasst ist, wird dieses wohlgelungene Standardwerk, zu Rate ziehen, will er sich nicht nur lege artis unterrichten, sondern auch den Vorwurf pflichtwidrigen Unterlassens vermeiden."
Dr. Wulf Goette, in: NJW 2002, Heft 37, zur 5. Auflage