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Vor fast 30 Jahren wurde Art. 3 Abs. 2 GG in Satz 2 durch die Formulierung ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Diese Staatszielbestimmung wurde in Schleswig-Holstein durch das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst konkretisiert.Mit dem Gleichstellungsgesetz wurden Regelungen getroffen, die noch heute durchaus geeignet sind, die Gleichstellung voranzubringen. Gleichwohl sind inzwischen bedeutende landes-, bundes- und europarechtliche Gesetzesänderungen in…mehr

Produktbeschreibung
Vor fast 30 Jahren wurde Art. 3 Abs. 2 GG in Satz 2 durch die Formulierung ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Diese Staatszielbestimmung wurde in Schleswig-Holstein durch das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst konkretisiert.Mit dem Gleichstellungsgesetz wurden Regelungen getroffen, die noch heute durchaus geeignet sind, die Gleichstellung voranzubringen. Gleichwohl sind inzwischen bedeutende landes-, bundes- und europarechtliche Gesetzesänderungen in Kraft getreten, welche eine Aktualisierung der Kommentierung erfordern. Im Besonderen ist das Landesorganbesetzungsgesetz zu erwähnen, welches nun erstmalig im Anhang abgedruckt und vollständig kommentiert ist. Die Autoren setzen dieses mit dem Gleichstellungsgesetz ins Verhältnis und berücksichtigen neue Impulse aus Politik und Gesellschaft sowie aktuelle Rechtsprechung im Zuge sich verändernder gesellschaftlicher Strukturen.Ursel Hoppe ist Abteilungsleiterin im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein. Prof. Dr. Josef Konrad Rogosch, RiAG a.D. und Präsident der FHVD in Schleswig-Holstein a.D., ist Rechtsanwalt in Kiel.