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Zum WerkDer Köhler/Feddersen gilt als unverzichtbares Standardwerk. Er kommentiert das UWG, Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), die Preisangabenverordnung (PAngV), das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG), die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sowie die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-VO).Ein detailliertes Fundstellen-, Fälle- und Sachverzeichnis erleichtert den Zugriff auf das durch zahlreiche Details geprägte…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDer Köhler/Feddersen gilt als unverzichtbares Standardwerk. Er kommentiert das UWG, Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), die Preisangabenverordnung (PAngV), das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG), die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sowie die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-VO).Ein detailliertes Fundstellen-, Fälle- und Sachverzeichnis erleichtert den Zugriff auf das durch zahlreiche Details geprägte Lauterkeitsrecht.Vorteile auf einen Blickzuverlässige Auswertung der gesamten höchstrichterlichen Rechtsprechungunverzichtbar für jede Wettbewerbsrechtlerin und jeden Wettbewerbsrechtlerder führende Jahreskommentar zum UWGZur NeuauflageDas Gesetz zu Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (DSA) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze (BT-Drs. 20/10031) setzt die Vorgaben des DSA in nationales Recht um. In diesem Zusammenhang werden einige Bestimmungen des UKlaG und UWG geändert (im Wesentlichen Anpassungen an das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).Auszuwerten waren wiederum zahlreiche Entscheidungen, z.B.:BGH: Gesonderte Angabe des Pfandbetrags bei Werbung für Waren in Pfandbehältern - Flaschenpfand IV,keine wettbewerbliche Eigenart durch Verwenden eiens Emotionsschlagworts als Produktnamen - Glück,OLG Hamburg: Aufforderung zur Löschung von Internet-Bewertungen als Rechtsdienstleistung,OLG Schleswig: Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern beim Versuch der Rückgewinnung von Mobilfunkverträgen,OLG Frankfurt a.M.: Haftung des Plattformbetreibers.ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Verbraucherschutzverbände, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände, Hochschulen.