
Geschlechtsspezifische Flucht- und Bleibegründe: Völkerrechtliche Verpflichtungen und innerstaatliche Rechtslage
Völkerrechtliche Verpflichtungen und innerstaatliche Rechtslage
Versandkostenfrei!
Versandfertig in 6-10 Tagen
99,95 €
inkl. MwSt.
PAYBACK Punkte
0 °P sammeln!
Ziel der Arbeit ist es, frauen- und männerspezifische Flucht- und Bleibegründe anhand der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK einerseits und anhand von Art. 16a Abs. 1 GG und den51 ff AuslG andererseits zu beurteilen und den Schutzumfang zu vergleichen. Dabei werden Lösungsansätze für die spezifischen Probleme entwickelt, die sich bei der Subsumtion des jeweiligen Flucht- oder Bleibegrundes unter die o.g. Normen ergeben. Es erfolgen zudem allgemeine Ausführungen zu den Tatbestandsmerkmalen von Art. 33 Abs. 1 GFK,51 Abs. 1 AuslG und Art. 16a Abs. 1 GG. Dabei werden u. a. die Begrif...
Ziel der Arbeit ist es, frauen- und männerspezifische Flucht- und Bleibegründe anhand der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK einerseits und anhand von Art. 16a Abs. 1 GG und den
51 ff AuslG andererseits zu beurteilen und den Schutzumfang zu vergleichen. Dabei werden Lösungsansätze für die spezifischen Probleme entwickelt, die sich bei der Subsumtion des jeweiligen Flucht- oder Bleibegrundes unter die o.g. Normen ergeben. Es erfolgen zudem allgemeine Ausführungen zu den Tatbestandsmerkmalen von Art. 33 Abs. 1 GFK,
51 Abs. 1 AuslG und Art. 16a Abs. 1 GG. Dabei werden u. a. die Begriffe Verfolgung , Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und wegen i.S.d. Art. 1 A Nr. 2 S. 1 Hs. 1 GFK anhand der völkerrechtlichen Auslegungsregeln konkretisiert.
51 ff AuslG andererseits zu beurteilen und den Schutzumfang zu vergleichen. Dabei werden Lösungsansätze für die spezifischen Probleme entwickelt, die sich bei der Subsumtion des jeweiligen Flucht- oder Bleibegrundes unter die o.g. Normen ergeben. Es erfolgen zudem allgemeine Ausführungen zu den Tatbestandsmerkmalen von Art. 33 Abs. 1 GFK,
51 Abs. 1 AuslG und Art. 16a Abs. 1 GG. Dabei werden u. a. die Begriffe Verfolgung , Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und wegen i.S.d. Art. 1 A Nr. 2 S. 1 Hs. 1 GFK anhand der völkerrechtlichen Auslegungsregeln konkretisiert.