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Das Gerichtsverfassungsgesetz und sein Einführungsgesetz sind das Kernstück unserer Gerichtsverfassung und regeln nicht nur den organisatorischen Aufbau der ordentlichen Gerichte, sondern konkretisieren wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze und prägen dadurch die gesamte Tätigkeit unserer Gerichte.
Neben den Regelungen zum Aufbau der ordentlichen Gerichte, zu ihrer personellen Zusammensetzung und ihrer Tätigkeit, soweit das GVG ausdrückliche Regelungen trifft, werden auch die den einzelnen Bestimmungen zugrunde liegenden tragenden Prinzipien der Gerichtsverfassung dargelegt. Zusätzlich
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Produktbeschreibung
Das Gerichtsverfassungsgesetz und sein Einführungsgesetz sind das Kernstück unserer Gerichtsverfassung und regeln nicht nur den organisatorischen Aufbau der ordentlichen Gerichte, sondern konkretisieren wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze und prägen dadurch die gesamte Tätigkeit unserer Gerichte.
Neben den Regelungen zum Aufbau der ordentlichen Gerichte, zu ihrer personellen Zusammensetzung und ihrer Tätigkeit, soweit das GVG ausdrückliche Regelungen trifft, werden auch die den einzelnen Bestimmungen zugrunde liegenden tragenden Prinzipien der Gerichtsverfassung dargelegt. Zusätzlich werden auch diverse Vorschriften außerhalb des GVG im Sachzusammenhang erörtert, z.B. die einschlägigen Bestimmungen des DRiG bei der Erläuterung von § 1 GVG (Richterliche Unabhängigkeit). Ferner sind solche Entscheidungen und Fakten, die dem GVG systematisch nicht unmittelbar zugeordnet sind, in ihrer gerichtsverfassungsrechtlichen Relevanz aufgezeigt, wie z.B. die gesamte Justizverwaltung, das Haushaltsrecht oder die Gefahren für die Unabhängigkeit jenseits der formalisierten Dienstaufsicht.
Die Neuauflage dieses Standardwerkes berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen des GVG und des EGGVG, insbesondere die Änderungen durch das Opferrechtsreformgesetz, das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung und das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24.8.2004.
Autorenporträt
Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel war lange Jahre Präsident des BAG und ist durch zahlreiche Publikationen bekannt.Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel war lange Jahre Präsident des BAG und ist durch zahlreiche Publikationen bekannt. Der hinzugetretene Autor Herbert Mayer ist durch seine tägliche Arbeit am OLG Stuttgart und als dessen Vizepräsident ausgewiesen.