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Mit der vorliegenden Publikation wird der Reihe »Beiträge zur Denkmalkunde« des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt ein weiterer Band hinzugefügt, in dem Prof. Dr. Dieter Dolgner (Halle) nach fünfjähriger intensiver Forschungsarbeit Entwicklung, Bestand und Bedeutung der Baugattung Gerichtsgebäude in einem ersten Überblick vorstellt. Von wenigen Ausnahmen und punktuellen Ergebnissen abgesehen befand sich dieses architektonische Erbe aus verschiedenen Gründen bisher weder im Blick der Fachwelt noch einer breiteren Öffentlichkeit. Nunmehr wird eine Gesamtschau des…mehr

Produktbeschreibung
Mit der vorliegenden Publikation wird der Reihe »Beiträge zur Denkmalkunde« des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt ein weiterer Band hinzugefügt, in dem Prof. Dr. Dieter Dolgner (Halle) nach fünfjähriger intensiver Forschungsarbeit Entwicklung, Bestand und Bedeutung der Baugattung Gerichtsgebäude in einem ersten Überblick vorstellt. Von wenigen Ausnahmen und punktuellen Ergebnissen abgesehen befand sich dieses architektonische Erbe aus verschiedenen Gründen bisher weder im Blick der Fachwelt noch einer breiteren Öffentlichkeit. Nunmehr wird eine Gesamtschau des überkommenen Bestandes in Sachsen-Anhalt vorgelegt, die als Grundlage und Anregung für weitere Untersuchungen dienen soll. Mit ihr steht zudem den Denkmalpflegern und Restauratoren baukundliches Material zur Verfügung und historisch interessierte Leser erhalten ein breitgefächertes Nachschlagewerk. Die Forschungsergebnisse können das Interesse an den präsentierten Baudenkmalen wecken, das Verständnis für deren Wert vertiefen und wichtige Impulse für deren Erhalt und Pflege geben. Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über einen großen Reichtum an historischen Gerichtsorten und Gerichtsgebäuden, in denen sich die jeweiligen Justizverhältnisse spiegeln. In der Vergangenheit verband sich die Rechtspraxis häufig in einer Funktionsmischung mit Burgen und Schlössern, Amts- und Kanzleigebäuden sowie Rathäusern. Wenige Ausnahmen der separierten Rechtspflege bildeten in größeren Städten die Schöffenstühle und die Rügegerichtshütte in der Wüstung Volkmannrode. Als eigenständige Gebäudekategorie trat der Gerichtsbau – wie anderenorts auch – erst seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Erscheinung. In Abhängigkeit von der Justizstruktur und Gerichtsverfassung wurden mit dem Inquisitoriat und Assisensaal frühzeitig konkrete Bau- und Raumtypen entwickelt. Die Stadt Halle übernahm in diesem Prozess eine Pilotfunktion. Mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 entstand ein enormer Raumbedarf. Das erforderliche hohe Bauaufkommen konnte am ehesten durch zahlreiche standardisierte Neubauten im rationellen preußischen »Backsteinrohbau« bewältigt werden. Darauf folgte in den 1890er Jahren die Phase der repräsentativen Gerichtsbauten im Stil der deutschen Neurenaissance oder des Barocks. Die neue Architekturkonzeption mündete in den Bau mehrerer größerer Amtsgerichte und gipfelte schließlich in den monumentalen »Justizpalästen« von Magdeburg, Halle oder Naumburg. Damit war der Gerichtsbau in den Rang eines staatlichen Repräsentationsbaus aufgestiegen. Trotz der abgestuften Hierarchie sollte die Bauaufgabe Gericht neben der utilitären Zweckerfüllung stets auch in ihrer Signifikanz als Herrschaftsarchitektur wahrgenommen, als demonstratives Zeichen von Hoheit und Macht verstanden werden. Diese proklamierte Absicht unterstützt eine zum Teil reiche bildkünstlerische Ausstattung.