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Das 'Schmerzensgeld' ist der Zwilling des Schadenersatzes und soll dem Geschädigten Genugtuung nicht nur für erlittene Schmerzen, sondern auch für alle anderen Formen von immateriellen Nachteilen verschaffen. Art. 47 und 49 OR normieren im Wesentlichen Anspruchsberechtigung und -voraussetzungen des Genugtuungsanspruchs und bilden die Basis des Genugtuungsrechts in der Schweiz. Wie das in harter Währung nicht bezifferbare Leid gleichwohl in einen angemessenen Frankenbetrag umgerechnet werden soll, bildet das Kernproblem in der Praxis. Das ursprünglich 1975 von Klaus Hütte begründete…mehr

Produktbeschreibung
Das 'Schmerzensgeld' ist der Zwilling des Schadenersatzes und soll dem Geschädigten Genugtuung nicht nur für erlittene Schmerzen, sondern auch für alle anderen Formen von immateriellen Nachteilen verschaffen. Art. 47 und 49 OR normieren im Wesentlichen Anspruchsberechtigung und -voraussetzungen des Genugtuungsanspruchs und bilden die Basis des Genugtuungsrechts in der Schweiz. Wie das in harter Währung nicht bezifferbare Leid gleichwohl in einen angemessenen Frankenbetrag umgerechnet werden soll, bildet das Kernproblem in der Praxis. Das ursprünglich 1975 von Klaus Hütte begründete Werk mit den Genugtuungsurteilen in tabellarischer Übersicht liegt heute in einer gänzlich veränderten Form vor: Mit der erstmaligen Mitwirkung von Prof. Dr. Hardy Landolt als Co-Autor wurde eine nach frei wählbaren Stichworten recherchierbare Genugtuungsurteilsdatenbank geschaffen, zusammen mit zwei Textbänden, die sich mit der Theorie und der Praxis des Genugtuungsrechts auseinandersetzen. Die Entscheiddatenbank mit gegen 1500 Urteilen, die auch in Tabellenform abgerufen werden können, ist als CD erhältlich, die den Textbänden beiliegt. Die beiden Bände enthalten zudem detaillierte und informative Übersichten über die Genugtuungsfälle. Der von Klaus Hütte verfasste Band 1 behandelt die Genugtuung als Folge von Tötung oder Sexualdelikten, Band 2, für den Hardy Landolt verantwortlich zeichnet, ist der Körperverletzungsgenugtuung gewidmet.