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Die Dissertation befasst sich mit der Frage der Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Geldwäscherei durch die Annahme eines bemakelten Honorars. Im ersten Teil wird die Bekämpfung der Geldwäscherei rechtsvergleichend vorgestellt. Danach werden die jeweiligen Straftatbestände der Geldwäscherei in sämtlichen Vergleichsländern analysiert. Im dritten Teil wird die Strafbarkeit des Verteidigers wegen der Verletzung des Rechts auf freie Berufsausübung und Wahlverteidigung und der Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Strafverteidigern und Mandanten kritisch behandelt. Im Rahmen der…mehr

Produktbeschreibung
Die Dissertation befasst sich mit der Frage der Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Geldwäscherei durch die Annahme eines bemakelten Honorars. Im ersten Teil wird die Bekämpfung der Geldwäscherei rechtsvergleichend vorgestellt. Danach werden die jeweiligen Straftatbestände der Geldwäscherei in sämtlichen Vergleichsländern analysiert. Im dritten Teil wird die Strafbarkeit des Verteidigers wegen der Verletzung des Rechts auf freie Berufsausübung und Wahlverteidigung und der Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Strafverteidigern und Mandanten kritisch behandelt. Im Rahmen der Auseinandersetzung mit den in Literatur und Judikatur vorgeschlagenen Lösungsmodellen wird am Ende der Arbeit einer kognitiven Vorsatzlösung der Vorzug gegeben, die auf das Wissen des Verteidigers von der Herkunft seines Honorars verweist und durch das Vorliegen von Vorsatzindikatoren sowohl bei der Verurteilung als auch erst bei der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Strafverteidiger ergänzt wird.
Autorenporträt
Eirini Tsagkaraki, geb.1982 in Heraklion, Kreta, machte 2000 griechisches Abitur (in Heraklion, Kreta), im Jahr 2005 Abschluss des Studiums an der Juristischen Fakultät der Nationalen und Kapodistrischen Universität Athen. Von 2005 - 2006 absolvierte sie ein 18monatiges Referendariat bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Athen. Von 2006 - 2007 folgte der Abschluss des Aufbaustudiums "LL.M.-deutsches Recht" an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2008 ist Eirini Tsagkaraki als Rechtsanwältin in Athen tätig. 2013 Abschluss des Promotionsstudiums an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München