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Ehe- und Familiensachen lassen sich seit Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes leichter abrechnen, da für die Gebühren die früher notwendige Unterscheidung zwischen FGG- und ZPO-Angelegenheiten entfallen ist. Für die Berechnung der Gegenstandswerte ist es jedoch bei der Unterscheidung geblieben. Die Gefahr von Gebührenverlusten durch diese Kompliziertheit ist groß. Da die Beweisgebühr gestrichen wurde, viele Familiensachen jedoch über die Prozesskostenhilfe zu ohnehin schon geringeren Gebühren abzurechnen sind, gilt es umso mehr, derartigen Gebührenverlusten gegenzusteuern. Neben…mehr

Produktbeschreibung
Ehe- und Familiensachen lassen sich seit Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes leichter abrechnen, da für die Gebühren die früher notwendige Unterscheidung zwischen FGG- und ZPO-Angelegenheiten entfallen ist. Für die Berechnung der Gegenstandswerte ist es jedoch bei der Unterscheidung geblieben. Die Gefahr von Gebührenverlusten durch diese Kompliziertheit ist groß. Da die Beweisgebühr gestrichen wurde, viele Familiensachen jedoch über die Prozesskostenhilfe zu ohnehin schon geringeren Gebühren abzurechnen sind, gilt es umso mehr, derartigen Gebührenverlusten gegenzusteuern. Neben Erläuterungen zu den einzelnen Verfahrensarten wie dem Verbundverfahren, den einstweiligen Anordnungen, isolierten (selbständigen) Verfahren und dem Prozesskostenhilfeverfahren sowie den jeweiligen Streitwerten bietet das Buch eine Fülle an Abrechnungsbeispielen, die als Muster Grundlage für die eigene Gebührenberechnung sein können. Um die Anwenderfreundlichkeit zu unterstützen wurden die Beispiele durchnummeriert. Sie sind im Anhang gesondert aufgelistet und ermöglichen so ein schnelles Nachschlagen. Die umfangreiche Streitwerttabelle, ebenfalls durchnummeriert, erleichtert die Arbeit und spart dem Anwalt/der Anwältin Zeit beim Diktat der Gebührenrechnungen. Damit weder Gegenstände noch einzelne Tätigkeiten bei der Abrechnung übersehen werden, sind im Buch Dokumentationshilfen dargestellt. Tipps für die Praxis führen zu weiterer Gebührenoptimierung.
Autorenporträt
Sabine Jungbauer ist Rechtsfachwirtin und Referentin in der Fachanwaltsfortbildung Familienrecht.