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Freiheit ist ein Grundbegriff europäischer Kultur, der besonders erfolgreich ist. Indes unterliegt er einer kulturellen Prägung, die beim Glauben an den globalen Siegeszug von Freiheit allzu leicht in Vergessenheit gerät. Diese grundlegende kulturelle Prägung wird in einem Blick auf die Geschichte des Freiheitsbegriffs sichtbar. Die Leitidee des vorliegenden Bandes ist es, historische Ausformungen von der Antike bis zur Gegenwart zu analysieren: eine zweieinhalbtausendjährige Geschichte, in der der Freiheitdiskurs erheblichen Verschiebungen unterliegt. Der interdisziplinäre Zugriff, der sowohl…mehr

Produktbeschreibung
Freiheit ist ein Grundbegriff europäischer Kultur, der besonders erfolgreich ist. Indes unterliegt er einer kulturellen Prägung, die beim Glauben an den globalen Siegeszug von Freiheit allzu leicht in Vergessenheit gerät. Diese grundlegende kulturelle Prägung wird in einem Blick auf die Geschichte des Freiheitsbegriffs sichtbar. Die Leitidee des vorliegenden Bandes ist es, historische Ausformungen von der Antike bis zur Gegenwart zu analysieren: eine zweieinhalbtausendjährige Geschichte, in der der Freiheitdiskurs erheblichen Verschiebungen unterliegt. Der interdisziplinäre Zugriff, der sowohl die konzeptionelle wie die pragmatische Seite berücksichtigt, sucht dabei die üblichen Trennungen zu überwinden, aus denen sich - je nachdem, ob allgemeine Möglichkeitsbedingungen, historische Realisations- oder gegenwärtige Regulierungsformen von Freiheit in den Blick genommen werden - separate diskursive Traditionen entwickelt haben. Zum Ansatz der Reihe gehört immer auch der 'Blick von außen', für den hier die USA, in denen Freiheit bis heute einen Kern des Selbstverständnisses ausmacht, sowie die ostasiatischen Kulturen der Moderne stehen.
Autorenporträt
Ulrike Babusiaux ist seit 2009 Professorin für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Zürich (Schweiz). Ihre Hauptforschungsinteressen liegen im Bereich des römischen Zivilprozessrechts, der Rechtsmethodik der römischen Juristen sowie im römischen Erbrecht; daneben befasst sie sich mit Fragen der Privatrechtsvergleichung namentlich zwischen Frankreich und Deutschland und - seit neuerem - auch der Schweiz.