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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 6 (CH) entspricht 1 (DE), Graduate School of Business Administration Zurich (Institut für Rechtswissenschaften an der Universität Zürich), Veranstaltung: Seminar in Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Betrachtung der "Freien Mitarbeit" ist insofern wichtig, als bei dieser Form der geschäftsweltlichen Zusammenarbeit auf der einen Seite erheblicheBenachteiligungen für die betroffenen "Freien Mitarbeiter" (z.B. Wegfall von Sozialversicherungen), bzw. Probleme für Auftraggeber oder gegebenenfalls Arbeitgeber (z.B. ein…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 6 (CH) entspricht 1 (DE), Graduate School of Business Administration Zurich (Institut für Rechtswissenschaften an der Universität Zürich), Veranstaltung: Seminar in Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Betrachtung der "Freien Mitarbeit" ist insofern wichtig, als bei dieser Form der geschäftsweltlichen Zusammenarbeit auf der einen Seite erheblicheBenachteiligungen für die betroffenen "Freien Mitarbeiter" (z.B. Wegfall von Sozialversicherungen), bzw. Probleme für Auftraggeber oder gegebenenfalls Arbeitgeber (z.B. ein Spezialist unter der Form der "Freien Mitarbeit" steht nicht immer zur Verfügung; Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen) auftreten können.Auf der anderen Seite können "Freie Mitarbeiter" als Leistungserbringer von dieser Form der Zusammenarbeit profitieren (z.B. höhere Einkünfte, mehr Freiheit und Selbständigkeit), während Auftraggeber Vorteile gegenüber der Beschäftigung eines Arbeitnehmers realisieren können (z.B. hohe Flexibilität, Kosteneinsparungen, einfache Organisation).Freie Mitarbeit ist also eine interessante Alternative zum Einsatz von Angestellten (aus der Sicht des Arbeitempfängers) oder zur Erwerbstätigkeit (aus der Sicht des Arbeitenden) und lohnt sich daher, genauer betrachtet zu werden.
Autorenporträt
Alexander Müller studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Erstes Staatsexamen 2000, zweites Staatsexamen 2002. Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann, LL.M.