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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2, Universität Bremen (Fachbereich Politikwissenschaften), Veranstaltung: Einwanderungsland Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Stimmen im Rahmen der Debatte um das Zuwanderungsgesetz, 2001 - 2002:"(...) Da soll es jetzt schon genügen, wegen geschlechtsspezifischer Faktoren benachteiligt zu sein; und dann wird die Bundesrepublik ja das Einfallstor aller benachteiligten Frauen aus aller Welt!" (Edmund Stoiber, CSU )"Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, sich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2, Universität Bremen (Fachbereich Politikwissenschaften), Veranstaltung: Einwanderungsland Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Stimmen im Rahmen der Debatte um das Zuwanderungsgesetz, 2001 - 2002:"(...) Da soll es jetzt schon genügen, wegen geschlechtsspezifischer Faktoren benachteiligt zu sein; und dann wird die Bundesrepublik ja das Einfallstor aller benachteiligten Frauen aus aller Welt!" (Edmund Stoiber, CSU )"Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, sich einzugestehen, dass es das falsche Zeichen wäre, allen unterdrückten Frauen weltweit zu signalisieren, dass Deutschland der richtige Aufenthaltsort für sie ist." (Angela Merkel, CDU)"Beim Schutz für die Opfer von nicht-staatlicher Verfolgung und geschlechtsspezifischer Verfolgung geht es demzufolge weder um die Erweiterung von Asylgründen noch um die Frage höherer Asylbewerberzahlen. [...] Doch auch andere Initiativen seitens der Unionsparteien belegen die Ansicht, dass es sich z.B. bei der geschlechtsspezifischen Verfolgung keineswegs nur um Probleme handelt, "die sich aus der unterschiedlichen Stellung von Mann und Frau" ergeben, sondern um schlimmste Menschenrechtsverletzungen. (...)" (Dr. Christian Schwarz-Schilling, CDU, ehem. Bundespostminister, internationaler Streitschlichter für Bosnien und Serbien)."Die Kommission bejaht die Schutzbedürftigkeit von Frauen, die ihres Geschlechts wegen verfolgt werden [...]. Über die Frage, ob sich eine entsprechende Schutzgewährung bereits aus der Genfer Konvention oder aus dem Ausländergesetz hinreichend ergibt oder anderweitig vorgesehen werden soll, konnte die Kommission keine Einigung erzielen." (aus dem Bericht der Zuwanderungskommission, die unter der Leitung der CDU-Abgeordneten und ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth tagte)In der folgenden Arbeit wird die Thematik der frauenspezifischen Verfolgung behandelt. Warum flüchten Frauen aus ihren Heimatländern, welche Fluchtmotive haben sie? Wohin zieht es sie auf ihrer Flucht? Gibt es Fluchthindernisse, die sich nur für Frauen und nicht für Männer ergeben? Wie sieht die derzeitige Rechtslage für Frauen in Deutschland aus, die geschlechtsspezifische Gründe für ihre Flucht geltend machen wollen? Welche Einstellungen vertreten die Politiker der verschiedenen Parteien? Was soll das neue Zuwanderungsgesetz von Bundesinnenminister Otto Schily verändern? Welche Initiativen gibt es auf europäischer und internationaler Ebene?Die Autorin begründet im Fazit, warum die geschlechtsspezifische Verfolgung in den Text der Genfer Konvention und das deutsche Grundgesetz aufgenommen werden sollte.