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Diese seit nunmehr 40 Jahren in der Ausbildungspraxis geschätzte Sammlung enthält insgesamt 61 Muster aus den Bereichen Zivilrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht. Erläuternde Anmerkungen geben Hinweise zu Formulierungs- und Gestaltungsalternativen und dienen dem inhaltlichen Verständnis der abgedruckten Formulierungsbeispiele. Die Auswahl der Muster ermöglicht eine vollständige Abdeckung aller in den Bundesländern für die zweite Juristische Staatsprüfung examensrelevanten Pflichtfachgebiete.
Die 18. durchgesehene Auflage des bewährten
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Produktbeschreibung
Diese seit nunmehr 40 Jahren in der Ausbildungspraxis geschätzte Sammlung enthält insgesamt 61 Muster aus den Bereichen Zivilrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht. Erläuternde Anmerkungen geben Hinweise zu Formulierungs- und Gestaltungsalternativen und dienen dem inhaltlichen Verständnis der abgedruckten Formulierungsbeispiele. Die Auswahl der Muster ermöglicht eine vollständige Abdeckung aller in den Bundesländern für die zweite Juristische Staatsprüfung examensrelevanten Pflichtfachgebiete.
Die 18. durchgesehene Auflage des bewährten Ausbildungswerkes berücksichtigt alle einschlägigen Gesetzesänderungen bis 1. Januar 2007.
Der öffentlich-rechtliche Teil wird nunmehr von Irene Neuräuter bearbeitet, die als hauptamtliche Referendarausbilderin tätig ist.

Rezension:
"(...) Wer sich als Referendar nicht mit einem Formularbuch wappnet, der wird in der Praxis definitiv länger als seine Kollegen brauchen, um den Ausbilder zu überzeugen. Dieses Werk hilft mit effektiven Tipps und einer überzeugenden Übersichtlichkeit. Man sollte sich seiner Nutzung eigentlich gar nicht entziehen dürfen."
In: www.studjur-online.de, 24.7.2006, zur 17. Auflage 2006

"(...) Fazit: Eine Investition die sich wirklich lohnt. Das Werk bietet eine gewaltige Arbeitserleichterung in der Verfassung von Beschlüssen, Urteilen, etc. ."
In: www.jurasmus.de, 24.4.2006, zur 17. Auflage 2006

"(...) Man sollte dieses Büchlein als Investition in die juristische Allgemeinbildung ansehen. Man kann das Erste Juristische Staatsexamen schaffen, ohne auch nur ein einziges mal einen Gerichtssaal von innen gesehen zu haben. Oder einen Haftbefehl auf dem Papier. Zumindest hier kann dieses Buch helfen. Und so mancher ungläubiger-erstaunte Blick juristischer Laien über das kaum vorhandene Praxiswissen eines examinierten Juristen bleibt erspart."
RRef. Torsten Kutschke, Hamburg, in: jumag, II/01, zur 14. Auflage 2000
Autorenporträt
Dr. Werner Böhme, Leitender Ministerialrat a.D., Dr. Dieter Fleck, Ministerialrat, und Dr. Ludwig Kroiß, Vors. Richter am LG