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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Psychologie - Diagnostik, Note: 1,0, Universität Bremen (Institut für Rechtspsychologie), Veranstaltung: DiaPra II-Rechtspsychologie VAK: 11-4417, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten knapper Gelder kommt es durchaus vor, dass ein Leiden, welches die Inanspruchnahme von Schadensersatzleistungen erlaubt, simuliert oder sonst wie verstärkt dargestellt wird. Dieser Verdacht muss sich natürlich auf sichere Fakten stützen, will man nicht den Falschen der Simulation bezichtigen.Henry Miller war es, der, basierend auf Beobachtungen bei 4000 Patienten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Psychologie - Diagnostik, Note: 1,0, Universität Bremen (Institut für Rechtspsychologie), Veranstaltung: DiaPra II-Rechtspsychologie VAK: 11-4417, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten knapper Gelder kommt es durchaus vor, dass ein Leiden, welches die Inanspruchnahme von Schadensersatzleistungen erlaubt, simuliert oder sonst wie verstärkt dargestellt wird. Dieser Verdacht muss sich natürlich auf sichere Fakten stützen, will man nicht den Falschen der Simulation bezichtigen.Henry Miller war es, der, basierend auf Beobachtungen bei 4000 Patienten (vgl. "Clinical Assessment of Mailingering and Deception", 1997, S. 223) feststellte, dass die Leiden der Personen erst nachließen, wenn sie eine Entschädigung von einem Gericht zugesprochen bekommen hatten. Er nannte dies zunächst zwar Kompensationsneurose, doch war dies im Grunde der erste Anstoß zur genaueren Untersuchung dessen, was wir heute als Simulation verstehen.Seine Ausführungen wurden unterstützt von einigen Klinikern, die bei Patienten mit Hirnverletzungen ähnliches festgestellt hatten. Selbstverständlich muss man seine Ansätze kritisch betrachten, denn, so führte Binder 1986 aus, es gibt durchaus Patienten mit Kopfverletzungen, die auch nach einer finanziellen Kompensation ein Leiden haben (vgl. "Clinical Assessment of Mailingering and Deception", 1997, S. 224). Die Ergebnisse der Neuropsychologie, die immer mehr Einzug in die Gerichte fanden, zeigten, dass geringfügige Hirnschädigungen durchaus zu kognitiven Problemen führen können, diese aber in der Regel nach knapp 3 Monaten zurückgehen. Auch wenn es durchaus einzelne Personen gibt, deren Leiden wirklich länger dauert, so ist hier eine Gefahr des Missbrauchs durch Personen, die auf Entschädigungen hoffen.Dies wird durch eine auf Binder und Rohling zurückgehende Meta-Analyse gestützt, die finanziellem Anreiz eine signifikante Rolle bei Invalidität bei leichten Schädeltraumata nachweist (vgl. "Clinical Assessment of Mailingering and Deception", 1997, S. 224).