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Die seit Februar 2005 gültigen Fluggastrechte in der EU werden von den Fluggesellschaften nur sporadisch umgesetzt Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen werden nur widerwillig geleistet. Zweideutige Formulierungen in der Verordnung lassen Raum für Schlupflöcher, die manche Airlines gründlich ausnutzen, um sich ihrer Verpflichtung zu entledigen. Auch die Bahnen sollen künftig in die Pflicht genommen werden und für Verspätungen eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises vornehmen müssen.

Produktbeschreibung
Die seit Februar 2005 gültigen Fluggastrechte in der EU werden von den Fluggesellschaften nur sporadisch umgesetzt Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen werden nur widerwillig geleistet. Zweideutige Formulierungen in der Verordnung lassen Raum für Schlupflöcher, die manche Airlines gründlich ausnutzen, um sich ihrer Verpflichtung zu entledigen. Auch die Bahnen sollen künftig in die Pflicht genommen werden und für Verspätungen eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises vornehmen müssen.