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Die Studie ist einem Ausschnitt aus der Dogmatik des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewidmet. Genauer betrachtet werden Konstellationen, in denen ein »Hauptzweck« durch ein gleich wirksames, für Grundrechtsberechtigte milderes, aber für den Staat teureres Alternativmittel gefördert werden könnte. Die gewählte staatliche Maßnahme ist diesfalls nur erforderlich, weil die Alternative teurer ist. Wägte man bloß »den Hauptzweck« gegen »den Freiheitseingriff« ab, verschleierte man die entscheidenden Wertungsentscheidungen, indem man unverbundene Werte ins Verhältnis…mehr

Produktbeschreibung
Die Studie ist einem Ausschnitt aus der Dogmatik des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewidmet. Genauer betrachtet werden Konstellationen, in denen ein »Hauptzweck« durch ein gleich wirksames, für Grundrechtsberechtigte milderes, aber für den Staat teureres Alternativmittel gefördert werden könnte. Die gewählte staatliche Maßnahme ist diesfalls nur erforderlich, weil die Alternative teurer ist. Wägte man bloß »den Hauptzweck« gegen »den Freiheitseingriff« ab, verschleierte man die entscheidenden Wertungsentscheidungen, indem man unverbundene Werte ins Verhältnis zueinander setzte. Eine nachvollziehbare Abwägung des staatlichen Anliegens, Kosten zu vermeiden, gegen eine Freiheitseinbuße kann nur gelingen, wenn die Kostenvermeidung als Zweck in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließt. Auf der letzten Stufe der Verhältnismäßigkeit muss folglich abgeschichtet (zweiphasig) vorgegangen werden, um offenzulegen, welcher Zweck mit welchem Freiheitsschwund korrespondiert.
Autorenporträt
Simon Kempny, Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (erstes Staatsexamen 2007) und an der University of the West of England Bristol (Master of Laws 2008); Referendariat in Münster mit Stationen u. a. beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundesverfassungsgericht (zweites Staatsexamen 2012); 2011 Promotion in Münster; seit 2013 Akademischer Rat a. Z. an der Universität zu Köln; 2016 Habilitation ebendort; 2016 bis 2018 Vertreter einer Professur für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Hamburg; seit 2018 Universitätsprofessor (W 3) für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld. Lucas Erxleben (geb. Pentschew) studiert seit 2016 Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Dort schloss er die fachspezifische Fremdsprachenausbildung in englischer Rechtssprache sowie das Qualifikationsprogramm »Europa intensiv« ab und nahm an der studentischen Rechtsberatung teil. 2018 absolvierte er ein Praktikum bei der Kanzlei Beiten Burkhardt in Brüssel. Er war von 2017¿2018 Studentische Hilfskraft im Projekt »richtig einsteigen«. und ist seit 2018 Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht von Prof. Dr. Simon Kempny, LL.M. Seit 2019 ist er Stipendiat der Stiftung Studienfonds OWL im Rahmen des Deutschlandstipendiums. E. Malte N. Reifegerste, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln (samt Fachspezifischer Fremdsprachenausbildung in Englisch); ebendort Studentische Hilfskraft am Institut für Staatsrecht (2015 bis 2018); Teilnahme an der Brown Mosten International Client Consultation Competition in Nebraska, USA (2015); Praktikum im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (2016); erstes Staatsexamen April 2018; seit Juni 2018 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Universität Bielefeld; seit November 2018 Mitglied des Institutes für das Recht intelligenter Techniksysteme ebendort.