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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Psychologie, Note: 1,0, Private Fachhochschule Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit entstand im Rahmen eines Psychologiestudiums im Fach pädagogische Psychologie. Vorlage dieser Arbeit ist ein Fall, bei dem eine Sozialpädgogin einen aggressiven Jungen in einer Grundschule festgehalten hat, bis dieser sich beruhigte. Dieser Vorgang wurde während eines Praktikums beobachtet. Ausgehend davon wird das Festhalten von aggressiven Kindern als psychologisch/pädagogische Intervention diskutiert. Es ist unklar, wie die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Psychologie, Note: 1,0, Private Fachhochschule Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit entstand im Rahmen eines Psychologiestudiums im Fach pädagogische Psychologie. Vorlage dieser Arbeit ist ein Fall, bei dem eine Sozialpädgogin einen aggressiven Jungen in einer Grundschule festgehalten hat, bis dieser sich beruhigte. Dieser Vorgang wurde während eines Praktikums beobachtet. Ausgehend davon wird das Festhalten von aggressiven Kindern als psychologisch/pädagogische Intervention diskutiert. Es ist unklar, wie die Sozialpädagogin ihr Vorgehen begründet hat. Die Art und Weise des Feshtaltens trug allerdings Züge einer Methode die von Jirina Prekop als Festhaltetherapie beschrieben wird. In dieser Arbeit wird zunächst die Festhaltetherapie nach Jirina Prekop zusammenfassend dargestellt und auf aktuelle Abwandlungen dieser Methode verwiesen. Die dahinterliegenden Prinzipien werden unter Berücksichtigung psychologischer Fachliteratur untersucht. Weiterhin werden die ethischen und rechtlichen Grenzen pädagogischen Handelns bei der Anwendung von körperlicher Gewalt bzw. Zwang diskutiert. Es konnte gezeigt werden, dass die Herleitung Jirina Prekops ein Paradebeispiel pseudowissenschaftlichen Vorgehens darstellt und das die Anwendung, insbesondere für die psychische Gesundheit von Kindern, eine Gefahr darstellt. Es konnte weiterhin gezeigt werden, dass die fachlich, ethisch und rechtlich zulässige Anwendung von körperlicher Gewalt nicht gegeben ist, wenn eine Fachkraft sich auf solche Methoden beruft. Deutlich wurde aber auch, wie schwierig die Einordnung solcher Interventionen ist. -Der Fall ist nach geltender Rechtsgrundlage verjährt-