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Gewerbetreibende, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 GewO durchführen, unterliegen der jährlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 MaBV. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen (Aufsichts-) Behörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln. Da es sich bei dieser Prüfung um eine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe handelt, ist der WP verpflichtet, im Prüfungsbericht - unter den Prüfungsvermerk - das Berufssiegel anzubringen. Zur Unterstützung hierfür sind in der vorliegenden Checkliste folgende Hilfsmittel enthalten: - Musterbericht für die MaBV-Prüfung- Checkliste…mehr

Produktbeschreibung
Gewerbetreibende, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 GewO durchführen, unterliegen der jährlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 MaBV. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen (Aufsichts-) Behörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln. Da es sich bei dieser Prüfung um eine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe handelt, ist der WP verpflichtet, im Prüfungsbericht - unter den Prüfungsvermerk - das Berufssiegel anzubringen. Zur Unterstützung hierfür sind in der vorliegenden Checkliste folgende Hilfsmittel enthalten: - Musterbericht für die MaBV-Prüfung- Checkliste für die Anfertigung von MaBV-Berichten (Berichtsbegleitbogen)- Checkliste für die Qualitätskontrolle von MaBV-Berichten (Berichtskontrolle)- Index für die Arbeitspapiere zur MaBV-Prüfung (2 Varianten)- Prüfercheckliste zur Durchführung der MaBV-Prüfung- Vollständigkeitserklärung zur MaBV-Prüfung (Muster IDW Verlag; Stand: 01/2014)- IDW PS 830 n.F. zur MaBV-Prüfung (Stand: 13.12.2018)- Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV (Stand: 09.05.2018)- Literaturverzeichnis