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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,0, Fachhochschule Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Vermögen eines Unternehmens wird i.e.S. als die Gesamtheit aller materiellenund immateriellen Güter, die in Übereinstimmung mit der Zielsetzung derUnternehmung eine produktive Funktion erfüllen, definiert.1Um die Vermögenslagevon kapitalnachfragenden Unternehmen einschätzen zu können bedienen sichEigenkapitalanbieter publizierter Finanzinformationen wie z.B. Jahres- undKonzernabschlüssen sowie Lageberichten. Da Abschlüsse auf unterschiedlichennationalen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,0, Fachhochschule Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Vermögen eines Unternehmens wird i.e.S. als die Gesamtheit aller materiellenund immateriellen Güter, die in Übereinstimmung mit der Zielsetzung derUnternehmung eine produktive Funktion erfüllen, definiert.1Um die Vermögenslagevon kapitalnachfragenden Unternehmen einschätzen zu können bedienen sichEigenkapitalanbieter publizierter Finanzinformationen wie z.B. Jahres- undKonzernabschlüssen sowie Lageberichten. Da Abschlüsse auf unterschiedlichennationalen Normensystemen basieren, sind diese nicht vergleichbar. Dieübermittelten Unternehmensdaten müssen vom Kapitalanbieter vergleichbargemacht werden, wobei Kosten verursacht werden.2Auf dem Gebiet der Rechnungslegung gewinnt die angloamerikanischeRechnungslegung zunehmend an Bedeutung. Die Europäische Kommission hat als,,neue Strategie im Hinblick auf die internationale Harmonisierung" derRechnungslegung im Jahr 1995 eine Hinwendung zu den International AccountingStandards / International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS)3verkündet.Diesen Gedanken hat der deutsche Gesetzgeber mit
292a HGB umgesetzt, der inseiner damaligen Fassung4börsennotierten Unternehmen erstmals eine befreiendeAufstellungeinesKonzernabschlussesnachinternationalanerkanntenRechnungslegungsgrundsätzen gestattete. Aus dem Wahlrecht wurde, durch dieIAS-Verordnung5bedingt, ab 2005 bzw. 20076eine Pflicht.