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Bis zu 10% ihrer Einkünfte leisten oder leisteten Priester an "Pflichtabgaben" v.a. zu Ruhegehaltskasse/Emeritenanstalt, Diasporahilfe und Haushälterinnenzusatzvorsorgung. Entsprechende Regelungen und Gebräuche des partikularen kanonischen Rechts werden für die Gebiete der Diözesen Deutschlands und die Zeit von ca. 1910-92 untersucht. Recht und Verwaltungspraxis der Staatsleistungen wurden als Umstände der kirchenrechtlichen Regelung, der Wandel vom Benefizial- zum Gehaltssystem (etwa Aufbesserung bzw. Ergänzung sowie Mehrertragsabschöpfung beim Pfründeneinkommen) als Hintergrund der…mehr

Produktbeschreibung
Bis zu 10% ihrer Einkünfte leisten oder leisteten Priester an "Pflichtabgaben" v.a. zu Ruhegehaltskasse/Emeritenanstalt, Diasporahilfe und Haushälterinnenzusatzvorsorgung. Entsprechende Regelungen und Gebräuche des partikularen kanonischen Rechts werden für die Gebiete der Diözesen Deutschlands und die Zeit von ca. 1910-92 untersucht. Recht und Verwaltungspraxis der Staatsleistungen wurden als Umstände der kirchenrechtlichen Regelung, der Wandel vom Benefizial- zum Gehaltssystem (etwa Aufbesserung bzw. Ergänzung sowie Mehrertragsabschöpfung beim Pfründeneinkommen) als Hintergrund der "Pflichtabgaben" berücksichtigt. Einbezogen wurden neben dem Diözesanrecht v.a. Beschlüsse und Absprachen der Bischofskonferenzen und die Praxis der römischen Kurie (Indulte etc.).
Autorenporträt
Der Autor: Burghard Pimmer-Jüsten, geboren 1962. Studium der Rechtswissenschaften 1983-1989 in Würzburg und Regensburg sowie des kanonischen Rechts 1994 bis 1997 in München. Ass. iur. 1992; Promotion zum Dr. iur. 1995. Seit 1994 Fachbereichsleiter im Erzbischöflichen Ordinariat München (Finanzkammer). 1997 Promotion zum Lic. iur. can.