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Aussonderungsrecht und Drittwiderspruchsklage sind vollstreckungsrechtliche Instrumente, mit denen geltend gemacht wird, ein Gegenstand gehöre nicht zum haftenden Vermögen des Schuldners. In der Insolvenzordnung ist als Spezialfall zusätzlich das Ersatzaussonderungsrecht normiert, während eine entsprechende Parallele in der Zwangsvollstreckung zu fehlen scheint. Angesichts der grundsätzlichen Parallelität der beiden Haftungsordnungen ist dieser Befund überraschend. Tomas Kuhn nimmt dies zum Anlass, das insolvenzrechtliche Ersatzaussonderungsrecht und die ihm zugrunde liegenden…mehr

Produktbeschreibung
Aussonderungsrecht und Drittwiderspruchsklage sind vollstreckungsrechtliche Instrumente, mit denen geltend gemacht wird, ein Gegenstand gehöre nicht zum haftenden Vermögen des Schuldners. In der Insolvenzordnung ist als Spezialfall zusätzlich das Ersatzaussonderungsrecht normiert, während eine entsprechende Parallele in der Zwangsvollstreckung zu fehlen scheint. Angesichts der grundsätzlichen Parallelität der beiden Haftungsordnungen ist dieser Befund überraschend. Tomas Kuhn nimmt dies zum Anlass, das insolvenzrechtliche Ersatzaussonderungsrecht und die ihm zugrunde liegenden materiellrechtlichen Ansprüche auf Surrogate zu analysieren und im Zwangsvollstreckungsrecht nach einem entsprechenden Instrument zu suchen. Der Autor postuliert trotz der fehlenden Normierung die Existenz einer solchen "Ersatz-Drittwiderspruchsklage" im Zwangsvollstreckungsrecht. Da die Zwangsvollstreckung einen solventen Schuldner vor Augen hat, fordert er allerdings einschränkend, dass der zugrunde liegende materielle Anspruch nicht auf Geld gerichtet ist. Abschließend untersucht er die Anwendbarkeit des Ersatzaussonderungsrechts und der "Ersatz-Drittwiderspruchsklage" im Falle rechtsgrundloser Veräußerungen und bejaht sie im Grundsatz. Der Autor zeigt damit auf, dass zumindest aus vollstreckungsrechtlicher Sicht kein Bedürfnis besteht, bei der Rückabwicklung rechtsgrundloser Veräußerungen mit der herrschenden Meinung einen dinglichen Rückerwerb des Nichtberechtigten zu fordern, da die Grundlage dieser Schutzinstrumente bloße schuldrechtliche Ansprüche sind.
Autorenporträt
Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaft in Regensburg und Lausanne; 2007 Promotion; wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg.