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Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2008 bringt grundlegende Änderungen bei der künftigen Besteuerung von Erbfällen und Schenkungen. Bemessungsgrundlage wird künftig der jeweilige Verkehrswert sein, der auf der Basis eigenständiger Bewertungsverordnungen zu ermitteln ist. Insbesondere die vorgesehene weitgehende Freistellung der Übertragung betrieblichen Vermögens wirft eine Reihe von Problemen auf (Stichworte: Behaltefrist, Lohnsummensteuer), was im künftigen Erbschaftsteuerrecht zu zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten führen wird. Darüber hinaus wird das neue Erbschaftsteuerrecht veränderte…mehr

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Produktbeschreibung
Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2008 bringt grundlegende Änderungen bei der künftigen Besteuerung von Erbfällen und Schenkungen. Bemessungsgrundlage wird künftig der jeweilige Verkehrswert sein, der auf der Basis eigenständiger Bewertungsverordnungen zu ermitteln ist. Insbesondere die vorgesehene weitgehende Freistellung der Übertragung betrieblichen Vermögens wirft eine Reihe von Problemen auf (Stichworte: Behaltefrist, Lohnsummensteuer), was im künftigen Erbschaftsteuerrecht zu zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten führen wird. Darüber hinaus wird das neue Erbschaftsteuerrecht veränderte Steuersätze und Freibeträge mit sich bringen.
Teil 1: Gesetzestexte
- Erbschaftsteuerreformgesetz
- Neue Bewertungsverordnungen
Teil 2: Materialien- Allgemeiner Teil: BVerfG-Entscheidung, Begründung des Regierungsentwurfs, Beschlussempfehlung und Begründung des Finanzausschusses
- Besonderer Teil: Änderung des ErbStG, Änderung des BewG, Änderung des Baugesetzbuches
Teil 3: Erläuterungen
- Gesetzesentwicklung
- Erbschaftsteuerreform 2008 im Überblick
- Änderungen des Bewertungsgesetzes
- Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes
- Änderung des Baugesetzbuches
Dr. Heinrich Hübner ist Rechtsanwalt und Steuerberater in Stuttgart und hat sich in seiner Beratung insbesondere auf Erbschaftsteuer und Vermögensübertragungen spezialisiert. Vor seiner Anwaltstätigkeit war er über viele Jahre hinweg im Finanzministerium Baden-Württemberg für das Referat Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig.