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Manch einer will sein Eigentum an einem Grundstück nicht aufgeben, aber einen Ertrag aus dem Grundbesitz erzielen; dies gilt oftmals für Kommunen oder Kirchen. Ein anderer, nicht zwingend Privatperson, möchte ein Bauwerk errichten, aber kann oder will den Kaufpreis für das Grundstück nicht aufbringen. Beide führt das Rechtsinstitut des Erbbaurechts zusammen. Es regelt das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
Aus diesem Rechtsgebilde ergeben sich für die Beteiligten mitunter komplexe, außergewöhnliche
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Produktbeschreibung
Manch einer will sein Eigentum an einem Grundstück nicht aufgeben, aber einen Ertrag aus dem Grundbesitz erzielen; dies gilt oftmals für Kommunen oder Kirchen. Ein anderer, nicht zwingend Privatperson, möchte ein Bauwerk errichten, aber kann oder will den Kaufpreis für das Grundstück nicht aufbringen. Beide führt das Rechtsinstitut des Erbbaurechts zusammen. Es regelt das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Aus diesem Rechtsgebilde ergeben sich für die Beteiligten mitunter komplexe, außergewöhnliche Rechtsbeziehungen für einen in der Regel langen Zeitraum und mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. So hat der Erbbauberechtigte nicht nur schuldrechtliche Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer (etwa auf Überlassung von Nutzung), sondern das Erbbaurecht ist mit dinglicher Wirkung ausgestattet und als Sachenrecht anzusprechen. Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem sind im Gesetz über das Erbbaurecht geregelt.

Schwerpunkt der Kommentierung stellt naturgemäß das ErbbauRG dar. Darüber hinaus sind für den Berater von besonderem Nutzen die Anhänge
zum Steuerrecht,zum Kostenrecht,zum Wohnungserbbaurecht,
die praxisnah die Querverbindungen dieser Spezialmaterie darstellen.

NEU in der 12. Auflage:
Einarbeitung der Neuerungen zum WohnungserbbaurechtUmfassend aktualisiert und auf den neusten Stand von Rechtsprechung und Literatur gebracht

Autoren:

Dr. iur. Volker Hustedt, Notar, Neuss

Dr. iur. Nikolaus Bardenhewer, Notar, Neuss

Michael Drasdo, Rechtsanwalt, Neuss

Dr. Hans Joachim Glade, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Neuss