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In den vergangenen 20 Jahren etablierten zahlreiche Bundesländer die sog. unternehmerische Hochschule, mit der sie den Grundrechtsträgern ¿ zugunsten starker Leitungsorgane ¿ substanzielle Befugnisse entzogen. Gegen diese Entwicklung wehrten sich Professoren 2010 und 2014 erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht. Letzterem folgte 2016 der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, als er die zentrale Organisation der baden-württembergischen Hochschulen für nicht grundrechtskonform erklärte und den Landesgesetzgeber zu einer entsprechenden Reform bis zum 31.3.2018 verpflichtete. Angesichts…mehr

Produktbeschreibung
In den vergangenen 20 Jahren etablierten zahlreiche Bundesländer die sog. unternehmerische Hochschule, mit der sie den Grundrechtsträgern ¿ zugunsten starker Leitungsorgane ¿ substanzielle Befugnisse entzogen. Gegen diese Entwicklung wehrten sich Professoren 2010 und 2014 erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht. Letzterem folgte 2016 der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, als er die zentrale Organisation der baden-württembergischen Hochschulen für nicht grundrechtskonform erklärte und den Landesgesetzgeber zu einer entsprechenden Reform bis zum 31.3.2018 verpflichtete. Angesichts dieses Status quo wird mit der vorliegenden Ausarbeitung ein Änderungsgesetz entworfen, das die Verfassungswidrigkeit der zentralen baden-württembergischen Hochschulorganisation beseitigt. Daneben werden Vorschläge zur Modifikation ¿ gerichtlich bisher noch nicht angegriffener ¿ grundrechtswidriger Regelungen (bspw. die der dezentralen Organisation der Hochschulen, die des Hochschulrats und die der DHBW) unterbreitet. Außerdem erfahren Veränderungen eine Skizzierung, mit der weitere Normen entlang der Grundsätze guter (Hochschul-)Gesetzgebung modelliert werden können (bspw. die Herstellung von Hochschulöffentlichkeit).
Autorenporträt
Hendrik Jacobsen, Jahrgang 1971, studierte in Bremen, Hamburg und London Rechtswissenschaft sowie Philosophie und promovierte zur steuerlichen Gestaltungssuche im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen. Nach langjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater übernahm er 2010 eine Professur für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Dort liegt sein Forschungsschwerpunkt im Ertragsteuerrecht. Daneben ist er im Hochschulrecht regelmäßig Prozessvertreter vor den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten.