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Der Schutz des Versicherungsnehmers gewinnt im deutschen Privatversicherungsrecht immer größere Bedeutung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf unionsrechtlicher Ebene die Regulierung nicht nur des Verbraucherschutz-, sondern auch des Privatversicherungsrechts erheblich voranschreitet. Die Untersuchung wendet sich vordergründig dem Konzept des Versicherungsnehmerschutzes im Rahmen des reformierten VVG von 2008 zu. Dabei werden die Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers, das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers und der Einsatz (halb-)zwingenden Rechts…mehr

Produktbeschreibung
Der Schutz des Versicherungsnehmers gewinnt im deutschen Privatversicherungsrecht immer größere Bedeutung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf unionsrechtlicher Ebene die Regulierung nicht nur des Verbraucherschutz-, sondern auch des Privatversicherungsrechts erheblich voranschreitet. Die Untersuchung wendet sich vordergründig dem Konzept des Versicherungsnehmerschutzes im Rahmen des reformierten VVG von 2008 zu. Dabei werden die Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers, das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers und der Einsatz (halb-)zwingenden Rechts beleuchtet. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die Frage, inwieweit sich der Regelungsansatz des VVG mit neueren Entwicklungen des Verbraucherschutzes auf europäischer Ebene, wie der Verbraucherrechte-Richtlinie und den Principles of European Contract Law (PEICL), vereinbaren lässt. Abschließend werden die aktuellen Entwicklungsrichtungen des Versicherungsnehmerschutzes sowohl im europäischen als auch im deutschen Recht unter Berücksichtigung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und der PRIIP-VO dargelegt.
Autorenporträt
Graewer, Ann-KathrinAnn-Kathrin Graewer nahm im Jahr 2010 das Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf auf und absolvierte im Jahr 2015 ihre erste juristische Staatsprüfung. Im Anschluss hieran begann sie ihre Promotion im Versicherungsrecht unter der Betreuung von Prof. Dr. Dirk Looschelders. Nebenbei setzte sie ihre im Jahr 2012 begonnene Tätigkeit als studentische Hilfskraft am Institut für Versicherungsrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf als wissenschaftliche Mitarbeiterin und schließlich als Geschäftsführerin fort