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Bereits während der Nürnberger Prozesse wurde internationales Strafrecht zur Anwendung gebracht, um die Hauptverantwortlichen für Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung zu ziehen. Als 1993 bzw. 1994 der UNO Sicherheitsrat internationale Tribunale für Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda errichtete, wurde ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des Völkerstrafrechts gesetzt. Parallel zu diesen Tribunalen nahm die internationale Gemeinschaft die Einrichtung eines ständigen Strafgerichtshofs für die individuelle Ahndung schwerster…mehr

Produktbeschreibung
Bereits während der Nürnberger Prozesse wurde internationales Strafrecht zur Anwendung gebracht, um die Hauptverantwortlichen für Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung zu ziehen. Als 1993 bzw. 1994 der UNO Sicherheitsrat internationale Tribunale für Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda errichtete, wurde ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des Völkerstrafrechts gesetzt. Parallel zu diesen Tribunalen nahm die internationale Gemeinschaft die Einrichtung eines ständigen Strafgerichtshofs für die individuelle Ahndung schwerster Verbrechen in Angriff. Die Rechtsprechung der UNO-Tribunale lieferte in diesem Prozess wichtige Erkenntnisse und Anhaltspunkte. So wurden die Fälle Tadic, Blaskic und Erdemovic des Jugoslawien-Tribunals ausschlaggebend für die rechtlichen Bestimmungen des Statuts von Rom in den Bereichen Kriegsverbrechen, Zusammenarbeit mit internationalen Gerichten und Handeln unter Zwang.
Autorenporträt
Kozma, Julia§1995-2001 Studium der Rechtswissenschaften und Doktoratsstudium;2003-2004: LL.M in International Human Rights Law, Irland.Seit 2004: Assistentin des UNO Sonderberichterstatters über Folter und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Wien;seit 2007: Unabhängige Rechtsexpertin der EU Grundrechteagentur.