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Der erste Freiberger Energierechtstag 2004 beschäftigte sich vertieft mit diversen aktuellen Themen aus dem Bereich des alternativen Energierechts. Bei der Windenergie zeigen sich zwei Tendenzen: Zum Einen wird versucht, Altstandorte durch Repowering von Anlagen wirtschaftlich ertragreich zu halten, zum Anderen durch Verlagerung in den Offshore-Bereich günstigere Standorte mit geringem Konfliktpotential zu erschließen. Für beide Bereiche werden die grundlegenden rechtlichen Anforderung-en skizziert. Darüber hinaus verdienen Leitungsrechte eine rechtliche Betrachtung, die insbesondere auf neue…mehr

Produktbeschreibung
Der erste Freiberger Energierechtstag 2004 beschäftigte sich vertieft mit diversen aktuellen Themen aus dem Bereich des alternativen Energierechts.
Bei der Windenergie zeigen sich zwei Tendenzen: Zum Einen wird versucht, Altstandorte durch Repowering von Anlagen wirtschaftlich ertragreich zu halten, zum Anderen durch Verlagerung in den Offshore-Bereich günstigere Standorte mit geringem Konfliktpotential zu erschließen. Für beide Bereiche werden die grundlegenden rechtlichen Anforderung-en skizziert. Darüber hinaus verdienen Leitungsrechte eine rechtliche Betrachtung, die insbesondere auf neue technologische Entwicklungen eingeht.
Für die Erschließung des Potenzials erneuerbarer Energien ist die Entwicklung einer Rahmenordnung von grundlegender Bedeutung, die wirtschaftliche Anreize setzt, aber Fehlallokationen vermeidet. Hier ist das jüngst geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz einer Prüfung zu unterziehen. Mit der Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den Emissionshandel beschreitet das Energierecht Neuland, dessen Chancen und Risiken auszuloten sind. Mit einem Ausblick auf die Solartechnik soll deutlich gemacht werden, dass eine neue Technologie an der Schwelle ihrer gesellschaftlichen Nutzung steht, für die ebenfalls geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.
Mit Referaten von:
Prof. Schmidt, Präsident des Sächsischen Oberbergamtes, Vorsitzender des Kuratoriums der TU Bergakademie Freiberg;
Prof. Dr. Dr. Berkemann, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.;
RD Dahlke, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie;
Prof. Dr. Gramlich, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, TU Chemnitz;
Rechtsanwalt Prof. Dr. Maslaton, Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Leipzig München Köln;
Dr. M. Koch, Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Leipzig München Köln;
Prof. Dr. Woditsch, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Solarworld AG
Autorenporträt
Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der erneuerbaren Energien befasst. Die anwaltliche Tätigkeit ist in allen Feldern des öffentlichen Rechts angesiedelt. Ausländische Mandanten berät Prof. Maslaton in diesen und anderen komplexen Angelegenheiten seit 1995. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz/TU Bergakademie Freiberg, publiziert und referiert national und international zu diesen Themen, mit denen er sich im Rahmen seiner damaligen Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag seit 1987 beschäftigt. Er ist als Funktionsträger in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert.