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Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen, die Sie brauchen. Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen sowie Formulierungshilfen für erb- und unterhaltsrechtliche Regelungen, die Sie brauchen.INHALTE:- Die aktuelle Rechtslage bei Elternunterhalt und Sozialhilferegress.- Wann…mehr

Produktbeschreibung
Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen, die Sie brauchen. Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen sowie Formulierungshilfen für erb- und unterhaltsrechtliche Regelungen, die Sie brauchen.INHALTE:- Die aktuelle Rechtslage bei Elternunterhalt und Sozialhilferegress.- Wann Eltern Anspruch auf Unterhalt haben und wer Unterhalt leisten muss.- Ob Kinder mit dem gesamten Einkommen haften müssen, wie die Leistungsfähigkeit des Kindes berechnet wird und was vom Einkommen des Kindes abgezogen werden kann.- Rechtzeitig vorbeugen: Formulierungshilfen für erb- und unterhaltsrechtliche Regelungen im Vorfeld.
Autorenporträt
Günther Dingeldein ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht.
Rezensionen
"Wenn Rentner und Ersparnisse der pflegebedürftigen Eltern nicht für den Platz im Heim reichen, können die Kinder als Unterhaltsverpflichtete herangezogen werden. Der Ratgeber "Elternunterhalt" von Günther Dingeldein und Martin Wahlers erklärt die Rechtslage, sagt, wer wie viel zahlen muss." -- Berliner Kurier

"Es heißt ja, man bleibt im Verhältnis zu seinen Eltern sein Leben lang Kind. In Bezug auf Unterhaltspflichten ist das auch juristisch der Fall - denn wenn Eltern erwachsener Kinder nicht mehr in der Lage sind, ihren Unterhalt zu bestreiten, werden die Kinder verpflichtet, einzuspringen. In der Praxis versuchen die jeweiligen Sozialhilfeträger, das Geld für Sozialleistungen wieder einzutreiben. Dieser Ratgeber informiert ausführlich über die rechtlichen Grundlagen des Elternunterhalts." -- Familie & Co