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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Medizin - Sonder- und Grenzgebiete der Medizin, Note: bestanden, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit einer ethischen Fallanalyse zum Thema: Einwilligung in eine medizinische Maßnahme aufgrund unzureichender Aufklärung. Von der unfallchirurgischen Allgemeinstation wurde eine 84-jährige Patientin auf eine operative Intensivstation verlegt. Die Frau befand sich in deutlich reduziertem Allgemeinzustand, war aber zeitlich, örtlich, situativ und zur Person voll orientiert. Zuvor war…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Medizin - Sonder- und Grenzgebiete der Medizin, Note: bestanden, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit einer ethischen Fallanalyse zum Thema: Einwilligung in eine medizinische Maßnahme aufgrund unzureichender Aufklärung. Von der unfallchirurgischen Allgemeinstation wurde eine 84-jährige Patientin auf eine operative Intensivstation verlegt. Die Frau befand sich in deutlich reduziertem Allgemeinzustand, war aber zeitlich, örtlich, situativ und zur Person voll orientiert. Zuvor war sie in der Wohnung des Sohnes, bei dem sie schon seit Längerem wegen Pflegebedürftigkeit wohnte, gestürzt und hatte sich dabei eine Rippenserienfraktur auf der rechten Seite zugezogen. Nachdem die Patientin stationär aufgenommen war, verschlechterte sich ihr Zustand rapide, was sich hauptsächlich durch eine starke Dyspnoe mit Zyanose zeigte. Die daraufhin veranlasste Röntgenuntersuchung des Thorax ergab rechtsseitig eine ausgeprägte Pneumonie. Die zuständige Stationsärztin der Intensivstation erläuterte der Patientin ihre Diagnose und erklärte ihr, dass es jetzt notwendig sei, eine endoskopische Untersuchung der Lunge vorzunehmen, um angesammeltes Sekret, welches die Entzündung verursacht hatte, abzusaugen und zu untersuchen. Dazu sei es notwendig, so die Ärztin, dass die Patientin vorübergehend narkotisiert und künstlich beatmet werden müsse. Dieses jedoch lehnte die Patientin strikt ab. Sie argumentierte, dass sie schon genug durchgemacht hätte und nicht bereit sei, noch weitere Qualen zu ertragen. Außerdem sei sie mit 84 Jahren alt genug, um zu sterben. Die Stationsärztin, von dieser Reaktion überrascht, wandte sich an ihren Oberarzt. Dieser besprach die Situation zunächst mit den Angehörigen der Patientin, die von der Notwendigkeit der geplanten medizinischen Maßnahme sofort überzeugt waren. Im anschließenden Gespräch versuchten Sohn und Schwiegertochter die alte Frau zu einer Einwilligung zu überreden, zunächst ohne Erfolg. Die Patientin hatte inzwischen hohe Temperaturen entwickelt, und wurde zunehmend tachykard und hypoton. Es war, medizinisch gesehen, höchste Eile geboten. Nun wandte sich der Oberarzt persönlich an die Patientin. Er erklärte ihr nochmals den geplanten Eingriff und betonte ausdrücklich, dass dieser keine Qualen, sondern Erleichterung herbeiführen und zudem nur wenige Minuten dauern würde. Nach nochmaligem Zuspruch seitens der Angehörigen willigte die Patientin schließlich ein.
Autorenporträt
Matthias Riesen, Dipl.-Medizinpädagoge, exam. Gesundheits- und Krankenpfleger, pädagogische Leitung der Fachweiterbildung Notfallpflege und Leitung der staatlich anerkannten Schule für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter