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1. Auflage (Rechtsstand: 01.01.2006):
Auch nach der Tarifreform des öffentlichen Dienstes bleiben die umfangreichen tariflichen Eingruppierungsrichtlinien, die für die tarifgerechte Vergütung maßgeblich sind, zunächst noch in Kraft. Dabei hat die Vergütung nach der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit zu erfolgen und nicht nach der vom Arbeitgeber festgelegten Eingruppierung.
Die neue Textsammlung zum Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst umfasst:
- Tarifliche Eingruppierungs-Richtlinien - Anlage 1 a : Allgemeine Vergütungsordnung - Anlage 1 b: Vergütungsordnung für Angestellte im
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Produktbeschreibung
1. Auflage (Rechtsstand: 01.01.2006):

Auch nach der Tarifreform des öffentlichen Dienstes bleiben die umfangreichen tariflichen Eingruppierungsrichtlinien, die für die tarifgerechte Vergütung maßgeblich sind, zunächst noch in Kraft. Dabei hat die Vergütung nach der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit zu erfolgen und nicht nach der vom Arbeitgeber festgelegten Eingruppierung.

Die neue Textsammlung zum Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst umfasst:

- Tarifliche Eingruppierungs-Richtlinien
- Anlage 1 a : Allgemeine Vergütungsordnung
- Anlage 1 b: Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst
- Außertarifliche Eingruppierungs-Richtlinien
- Angestelltenrichtlinien
- Lehrer-Richtlinien
- Richtlinien Musikschullehrer
- Richtlinien Küchenleiter