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Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 08.12.2008

Ludwigsburgs akribische Aufklärer
Die Zentrale Stelle hatte in ihrer Gründungsphase einen schweren Stand

Seit 50 Jahren gibt es nun in Ludwigsburg die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen, deren Wirken und Wirkung Annette Weinke unter die Lupe nimmt. Der entscheidende Impuls für die Gründung ging vom Ulmer Prozess gegen Mitglieder eines Tilsiter Sonderkommandos aus. Im Sommer 1958 wurde die Forderung nach einer zentralen Instanz für die Bearbeitung von NS-Verfahren erhoben, auf die sich die Justizminister in Bad Harzburg im Oktober einigen konnten. Leiter der Vorermittlungsstelle wurde der als souveräner Ankläger im Ulmer Prozess hervorgetretene Erwin Schüle, der Oberleutnant der Reserve in der Wehrmacht, vorübergehend Amtsgerichtsrat in Stuttgart und fünf Jahre in sowjetischer Gefangenschaft gewesen war. Anlässlich seiner Ernennung hieß es Ende November 1958: "Schüle, der 1937 seinen Beitritt zur NSDAP erklärt hatte, gehört heute keiner Partei an und steht politisch auch keiner nahe."

Frau Weinke hebt hervor, dass sich die Begrenzung der Zuständigkeiten der neuen Behörde bald als "kardinaler Geburtsfehler" erwies, zumal es an Unterstützung mangelte und mit Blick auf das "Dritte Reich" ein Schlussstrich-Klima herrschte. So verwehrte beispielsweise die Zentrale Rechtsschutzstelle (ZRS) des Auswärtigen Amts lange Zeit die Einsicht in Listen mit den im Ausland wegen Kriegsverbrechen gesuchten Deutschen, um Kontakte zu deren "Vertrauensanwälten" und Hilfsorganisationen nicht zu belasten: "Mindestens ebenso wichtig dürfte die Überlegung gewesen sein, eine ganze Reihe von Ex-Diplomaten und Diplomaten, gegen die die Alliierten nach Kriegsende Untersuchungen wegen NS-Verbrechen angestrengt hatten, nicht in die Schusslinie der westdeutschen Justiz geraten zu lassen."

Als hemmend für die Arbeit der Ludwigsburger Vorermittler erwiesen sich die Debatten über die Verlängerung der Verjährungsfristen für Mord sowie das am 10. Mai 1968 vom Bundestag verabschiedete Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz. Letzteres hatte zur Folge, "dass Handlungen von Mordbeihilfe, die vor 1945 verübt worden waren, rückwirkend mit dem 8. Mai 1960 verjährt waren. Es darf angenommen werden, dass diese als ,kalte Verjährung' bezeichnete Gesetzesänderung . . . innerhalb von Juristenkreisen und auch im engeren Zirkel der Amnestiebefürworter bereits im Herbst 1968 in ihren möglichen Auswirkungen bekannt war." Vehement für Amnestie und damit gegen die Arbeit der Zentralen Stelle traten offen und verdeckt vor allem der FDP-Politiker, Rechtsanwalt und Ex-Diplomat Ernst Achenbach sowie der CDU-Politiker und frühere Generalbundesanwalt Max Güde ein.

Im Zusammenhang mit der "Warndienst West"-Affäre des Jahres 1968 verweist die Autorin auf eine Mitteilung des nordrhein-westfälischen Justizministers Josef Neuberger (SPD) an Bundesjustizminister Gustav Heinemann (SPD), dass die Zentrale Rechtsschutzstelle des Auswärtigen Amts "das Rote Kreuz für den Täterschutz missbraucht" habe. Erst mit Erreichen der Altersgrenze des ZRS-Leiters und seines Stellvertreters sowie mit der Auflösung dieses Referats in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts ging - so Frau Weinke - ein "besonders anrüchiges Kapitel der westdeutschen Nachgeschichte zum Nationalsozialismus" zu Ende.

Die Auseinandersetzung der Ludwigsburger Aufklärer mit der NS-Vergangenheit habe zur Ausdifferenzierung von Täterbildern geführt, aber auch neue Stereotypen und Verengungen hervorgebracht. Generell sei in der Bundesrepublik die Strategie des "Beschweigens" durchbrochen worden. Die Bilanz der NS-Strafverfolgung bewertet Annette Weinke insgesamt als Fehlschlag, "weil sie langfristig keinerlei Ergebnisse hervorbrachte, die bei der Ahndung von Makrokriminalität in irgendeiner Weise modellbildend geworden wären". Dennoch hätten sich "die inhärenten Beschränkungen des deutschen Strafrechts" in einer Ermittlungsmethode niedergeschlagen, "die vor dem Hintergrund sich auftürmender Beweisprobleme in geradezu akribischer Weise herausarbeitete, unter welchen konkreten Bedingungen und aufgrund welcher Einflussfaktoren sich ein Tatverdächtiger an bestimmten Handlungen beteiligt hatte".

Die Ludwigsburger Vorermittler wollten "die Entscheidungs- und Handlungsspielräume der vor Ort handelnden Befehlsgeber und -empfänger" rekonstruieren. Davon nahm die Geschichtswissenschaft erst nach Jahrzehnten Kenntnis, meint Frau Weinke. Die bleibenden Leistungen der Zentralen Stelle belegen jene Massen von Ermittlungsakten, die seit dem Jahr 2000 mehr und mehr in die Obhut des Bundesarchivs kommen, das in Ludwigsburg eine Außenstelle unterhält, während die Universität Stuttgart zur wissenschaftlichen Auswertung mit einer rührigen Forschungsstelle aufwartet.

Als Mitarbeiterin dieser Forschungsstelle hat die Autorin ein hochinteressantes Buch geschrieben - bis in einzelne Details und Nebenaspekte hinein. So schildert sie, wie 1965/66 der Ludwigsburger Chefermittler ins Visier des Ostblocks geriet wegen angeblicher Beteiligung an Kriegsverbrechen. Über Schüles Verteidiger stellt sie fest: "Der prominente Anwalt und spätere Bundesverfassungsrichter Fabian von Schlabrendorff, der aufgrund seiner Beteiligung am militärischen Widerstand gegen Hitler und seiner Rolle als verhinderter Tyrannenmörder nicht nur innerhalb der konservativen Eliten einen hohen Nimbus genoss, führte seit den fünfziger Jahren gemeinsam mit Sozius Friedrich Christoph von Bismarck eine gutgehende Kanzlei in Wiesbaden." Er habe "bemerkenswert wenig Gespür für die Notwendigkeit einer juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen" besessen: "Vielmehr scheint eine gewisse Sympathie für die von Strafverfolgung bedrohten Täter, verbunden mit pekuniären Interessen, dazu geführt zu haben, dass sich der bekannte Widerstandskämpfer und sein Kompagnon vor allem für hochkarätige NS-Angeklagte einsetzten", darunter Albert Speer und Werner Best. Von den "besonderen politischen Neigungen seines Anwalts" habe der "gesundheitlich schon recht angeschlagene Schüle" wohl nichts gewusst - ebenso wenig davon, dass Schlabrendorff eine sich anbahnende Zeugenvernehmung in der Sowjetunion zur Klärung der gegen Schüle erhobenen Anschuldigungen durch Entsendung eines westdeutschen Staatsanwaltes verhindert habe: Schlabrendorff ließ den Kanzleramtsminister Ludger Westrick wissen, dass dadurch die "Reputation der Bundesrepublik" in gravierender Weise beschädigt würde. Daher habe sich Schüle im August 1966 auf eigenen Wunsch von seinem Amt als Behördenleiter entbinden lassen müssen, um erst zwei Jahre später durch Ernennung zum Generalstaatsanwalt in Stuttgart rehabilitiert zu werden. Damit bringt Frau Weinke das Schlabendorff-Bild ins Wanken.

Was der Studie ein wenig fehlt, ist der Blick in die Behörde. Durch die kurzen Stehzeiten der Angehörigen des höheren Dienstes - in den ersten Jahrzehnten oft nur ein Jahr - war die Arbeit teilweise wenig effizient. Oft fehlten den abgeordneten Staatsanwälten die Fremdsprachenkenntnisse, aber auch das Wissen über die militärischen Strukturen. Trotzdem gab es einige, die es genau wissen wollten, unter ihnen der promovierte Jurist und Staatsanwalt Wolfram Weber, der von 1973 bis 1977 der Zentralen Stelle angehörte. Er nutzte die dort erworbenen Aktenkenntnisse dazu, eine Studie über "Die innere Sicherheit im besetzten Belgien und Nordfrankreich 1940-1944" zu verfassen, um in Köln auch noch als Historiker promoviert zu werden. Seine Monographie von 1978 fehlt in Frau Weinkes Literaturverzeichnis.

RAINER BLASIUS

Annette Weinke: Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst. Die Geschichte der Zentralen Stelle in Ludwigsburg 1958-2008. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008. 224 S., 39,90 [Euro].

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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Hochinteressant findet Rezensent Rainer Blasius diese Studie der Historikerin Annette Weinke zur Arbeit der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen. Geradezu ungläubig referiert Blasius, was die Autorin aus den schweren Anfangszeiten der Behörde zu berichten hat: Etwa wie sehr das Auswärtige Amt darauf bedacht war, Diplomaten nicht in die Schusslinie der Justiz geraten zu lassen oder wie sich die Zentrale Rechtsschutzstelle dagegen wehrte, Material über im Ausland gesuchte Deutsche herauszurücken. In neuem Licht sieht Blasius auch den Anwalt und späteren Bundesverfassungsrichter Schlabrendorff, der doch recht viele NS-Angeklagte verteidigt hatte. Was dem Rezensenten allein fehlt, ist ein Blick ins Innere der Behörde.

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