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Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Beitrag zum effektiven Menschenrechtsschutz im Mehrebenensystem, in dem heutige friedenssichernde Militareinsatze geführt werden, zu leisten. Der Beitrag besteht zum einen darin, dass die für den gerichtlichen Rechtsschutz von Betroffenen einer Menschenrechtsverletzung, begangen von Streitkräften in einem friedenssichernden Militareinsatz, relevanten Rechtsfragen umfassend untersucht werden, um somit den Ist-Zustand des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes in diesem Mehrebenensystem aufzuzeigen. Um ferner dem ganzheitlichen Anspruch, den ein…mehr

Produktbeschreibung
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Beitrag zum effektiven Menschenrechtsschutz im Mehrebenensystem, in dem heutige friedenssichernde Militareinsatze geführt werden, zu leisten. Der Beitrag besteht zum einen darin, dass die für den gerichtlichen Rechtsschutz von Betroffenen einer Menschenrechtsverletzung, begangen von Streitkräften in einem friedenssichernden Militareinsatz, relevanten Rechtsfragen umfassend untersucht werden, um somit den Ist-Zustand des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes in diesem Mehrebenensystem aufzuzeigen. Um ferner dem ganzheitlichen Anspruch, den ein Beitrag zum effektiven Menschenrechtsschutz im Mehrebenensystem leisten sollte, gerecht zu werden, wird weiter gefragt, ob eine neue Rechtsschutzmöglichkeit notwendig ist. Angesichts der festgestellten Rechtsschutzlücken und mangels geeigneter Alternativen werden sodann gerichtsförmige Rechtsschutzinstanzen im Krisengebiet selbst vorgeschlagen, für die schließlich ein Modellstatut erarbeitet wird.
Autorenporträt
Ruta Abraham hat an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt a. M. Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz und humanitären Völkerrecht studiert. Ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie bei dem Landgericht Frankfurt a.M. Berufsbegleitend promovierte sie bei Herrn Prof. Dr. Stefan Kadelbach, LL.M. am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht. Im Dezember 2020 nahm die Juristische Fakultät der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt a. M. ihre Arbeit als Dissertation an.