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Im Mai 1984 konnte der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland Pfalz auf eine erfolgreiche zehnjährige Amtszeit zurückblicken. Mit der Errichtung dieses Amtes hat Rheinland-Pfalz das Petitionswesen in der Bundesrepublik Deutschland um eine außerordendich inter essante Variante bereichert. Damit fügte sich dieses Bundesland in die lange Reihe der westlichen Demokratien ein, die auf diesem We ge die Kontrollrechte ihrer Parlamente zu stärken und die Petitions rechte ihrer Bürger zu intensivieren suchten. Das Interesse an der Er richtung solcher Institutionen setzte in der westlichen Welt zu Be…mehr

Produktbeschreibung
Im Mai 1984 konnte der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland Pfalz auf eine erfolgreiche zehnjährige Amtszeit zurückblicken. Mit der Errichtung dieses Amtes hat Rheinland-Pfalz das Petitionswesen in der Bundesrepublik Deutschland um eine außerordendich inter essante Variante bereichert. Damit fügte sich dieses Bundesland in die lange Reihe der westlichen Demokratien ein, die auf diesem We ge die Kontrollrechte ihrer Parlamente zu stärken und die Petitions rechte ihrer Bürger zu intensivieren suchten. Das Interesse an der Er richtung solcher Institutionen setzte in der westlichen Welt zu Be ginn der sechziger Jahre ein; Vorreiter der Bewegung waren dabei vornehmlich die Länder, die nicht wie etwa die Bundesrepublik Deutschland über ein funktionsfähiges Verwaltungsgerichtssystem verfügen. Sie griffen damit die erstmals in der schwedischen Ver fassung von 1809 verankerte Idee des Ombudsmans als Instrument der Verwaltungskontrolle auf. Als Ursachen der heute diagnostizier baren weltweiten Verbreitung des Amtes lassen sich u. a. anführen: -die zunehmende Okkupation aller Sozialbereiche durch den Staat und die damit verbundene Ausweitung der Verwaltungsapparate, ein Sachverhalt, der zur Ausweitung des Konfliktfeldes zwischen Bürgern und Staat geführt hat, - die zunehmende Hilflosigkeit des Bürgers im Dickicht staatlicher Verwaltungsvorschriften, -die sich ausweitende Verrechtlichung aller Bereiche staatlicher Tä tigkeit und staatlichen Verwaltungshandelns, -der Wunsch nach einer, zumindest partiellen, Wiederherstellung des infolge des Funktionswandels des Parlamentarismus teilweise verloren gegangenen parlamentarischen Kontrollrech ts, 5 -der Abbau des Informationsdefizits des Parlaments gegenüber der Exekutive, -die Absicht, die (ex-post) Partizipationsbereitschaft der Bürger zu fördern, ihr Wissen über Defizite und Problembereiche staatlichen Handeins in den parlamentarischen Entscheidungsprozeß einzu
Autorenporträt
Dr. Udo Kempf, Professor für Politikwissenschaft und Politische Bildung, lehrt an der Pädagogischen Hochschule Freiburg.