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Erweiterung des EEG 2021 auf jetzt 199 Paragraphen Alle drei bis vier Jahre neu: das EEG. Die Neufassung (im Anschluss an das EEG 2017) endet bei § 105 tatsächlich ist das Regelwerk aber auf fast zweihundert Paragraphen und fünf Anlagen weiter angewachsen.
Das neue Recht modifiziert nicht nur den Rechtsrahmen für die ab 1.1.2021 in Betrieb gegangenen Neuanlagen, sondern beeinflusst auch die Rechtsverhältnisse der Bestandsanlagen. Die Kommission der Europäischen Union hat einen großen Teil der Neuregelungen beihilferechtlich bereits genehmigt.
NEU in der 9. Auflage:
Förderung von
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Produktbeschreibung
Erweiterung des EEG 2021 auf jetzt 199 Paragraphen
Alle drei bis vier Jahre neu: das EEG. Die Neufassung (im Anschluss an das EEG 2017) endet bei § 105 tatsächlich ist das Regelwerk aber auf fast zweihundert Paragraphen und fünf Anlagen weiter angewachsen.

Das neue Recht modifiziert nicht nur den Rechtsrahmen für die ab 1.1.2021 in Betrieb gegangenen Neuanlagen, sondern beeinflusst auch die Rechtsverhältnisse der Bestandsanlagen. Die Kommission der Europäischen Union hat einen großen Teil der Neuregelungen beihilferechtlich bereits genehmigt.

NEU in der 9. Auflage:

Förderung von EEG-Anlagen:Änderungen im Ausschreibungsrecht:
Abschaffung vieler Privilegien von Bürgerenergiegesellschaften, getrennte Ausschreibungen für Gebäudeanlagen und Freiflächenanlagen, optionale Teilnahme an Ausschreibungen für mittlere Solaranlagen, Windenergieanlagen: Verknappung des Ausschreibungsvolumens bei MindernachfrageFördererweiterung: Nachförderung von Altanlagen, Sondervorteile für Anlagen in der Südregion , Verlängerung von Realisierungsfristen nach ZuschlagMieterstromzuschlag: Erweiterung auf Stadtquartiere
Finanzierung der Förderung:
Teilfinanzierung aus dem Bundeshaushalt, um die EEG-Umlage zu entlastenZuwendungen an Gemeinden (indirekt aus der EEG-Umlage) zwecks Verbesserung der Akzeptanz von Windenergieanlagen
Förderung von Bestandsanlagen:
Digitalisierungsstrategie: Fernsteuerbarkeit (Netzbetreiber und Direktvermarkter)bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von WindenergieanlagenScheibenpachtmodelle: Streitbeilegung mit dem NetzbetreiberZusatzgebote bei Windenergie-Bestandsanlagen ermöglicht
Der Autor:
Prof. Dr. Peter Salje; Forschungsschwerpunkte und Promotionen sowohl in Staats- und Wirtschaftswissenschaften als auch in Rechtswissenschaften auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Wirtschafts- und Europarechts. Ein besonderes Gewicht liegt bei den Veröffentlichungen auf dem Recht der Energiewirtschaft einschließlich des Rechts der erneuerbaren Energien.