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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Wichtiges Ziel jeder Verfahrensordnung ist es, eine abschließende Entscheidung des Rechtsstreits für die Parteien herbeizuführen. Die Aufhebung eines letztinstanzlichen Urteils muss daher die Ausnahme bleiben. Gleichzeitig muss ein Urteil, will es nicht seine Legitimität verlieren, den Anspruch haben, gerecht zu sein. Wie lösen die deutsche und die US-amerikanische Zivilprozessordnung dieses Spannungsfeld zwischen…mehr

Produktbeschreibung
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Wichtiges Ziel jeder Verfahrensordnung ist es, eine abschließende Entscheidung des Rechtsstreits für die Parteien herbeizuführen. Die Aufhebung eines letztinstanzlichen Urteils muss daher die Ausnahme bleiben. Gleichzeitig muss ein Urteil, will es nicht seine Legitimität verlieren, den Anspruch haben, gerecht zu sein. Wie lösen die deutsche und die US-amerikanische Zivilprozessordnung dieses Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit auf? Gibt es eine Übereinstimmung darüber, wann ein Urteil oder die Art seines Zustandekommens als so ungerecht empfunden werden, dass die Verfahrensordnung eine Ausnahme vom Prinzip der Rechtskraft zugunsten der Gerechtigkeit zulässt? Dazu werden die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten in dem Verständnis der Rechtskraft, ihrer Funktion und ihrer Aufhebung dargestellt. Es geht insbesondere um die Frage, ob sich ein Kanon an Ausnahmetatbeständen feststellen lässt, der kultur- und rechtsordnungsübergreifend Geltung hat. Die Autorin stellt dabei u.a. die außerordentlichen Rechtsmittel wie Wiederaufnahme und Abänderungsklage dem US-amerikanischen "Relief from Judgment" gegenüber.