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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Grundlagen- und Schwerpunkt-Seminar zu den Tötungsdelikten, Sprache: Deutsch, Abstract: Immer wieder liest man in den Zeitungen über Schlägereien von Hooligans im Zusammenhang mit Fußballspielen. Dabei verabreden sich Fans zu einer sog. "dritten Halbzeit", in der es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Daraus können schwere Körperverletzungen resultieren, die sogar zum Tod von gewaltbereiten Fußballfans führen können.In diesem Kontext ist der § 231 StGB,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Grundlagen- und Schwerpunkt-Seminar zu den Tötungsdelikten, Sprache: Deutsch, Abstract: Immer wieder liest man in den Zeitungen über Schlägereien von Hooligans im Zusammenhang mit Fußballspielen. Dabei verabreden sich Fans zu einer sog. "dritten Halbzeit", in der es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Daraus können schwere Körperverletzungen resultieren, die sogar zum Tod von gewaltbereiten Fußballfans führen können.In diesem Kontext ist der § 231 StGB, die Beteiligung an einer Schlägerei, relevant.Diese Arbeit widmet sich intensiv dieser Vorschrift, zeigt die geschichtliche Entwicklung des Tatbestandes auf, bespricht typische Fallkonstellationen und geht auch auf die Körperverletzungsdelikte im Zusammenhang mit einer Schlägerei ein.Zudem setzt sich die Arbeit kritisch mit einer wichtigen Entscheidung des BGH (1 StR 585/12 - BGHSt 58, 140) auseinander.