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Dass Jugenddelinquenz eine ubiquitäre und ganz überwiegend nur passagere Erscheinungsform im Sozialisationsprozess ist, hat in den letzten Jahrzehnten eine Reduzierung formeller Verfahren gegen junge Straftäter bedingt. Empirische Studien haben bestätigt, dass gerade eine frühzeitige Verfahrenseinstellung die Rückfallquote verringert, so dass sich die Chance einer Legalbewährung bei informeller Erledigung besser darstellt als nach einer förmlichen Verurteilung. Damit werden Gefahren einer Wirkungsdynamik reduziert, die letztlich neue Rechtsbrüche begünstigen könnten. Die Wahl informeller…mehr

Produktbeschreibung
Dass Jugenddelinquenz eine ubiquitäre und ganz überwiegend nur passagere Erscheinungsform im Sozialisationsprozess ist, hat in den letzten Jahrzehnten eine Reduzierung formeller Verfahren gegen junge Straftäter bedingt. Empirische Studien haben bestätigt, dass gerade eine frühzeitige Verfahrenseinstellung die Rückfallquote verringert, so dass sich die Chance einer Legalbewährung bei informeller Erledigung besser darstellt als nach einer förmlichen Verurteilung. Damit werden Gefahren einer Wirkungsdynamik reduziert, die letztlich neue Rechtsbrüche begünstigen könnten. Die Wahl informeller Alternativen ist zudem geeignet, den Übergang zum Makel formeller Sanktionierung zu vermeiden bzw. zu verzögern und die stigmatisierende Wirkung förmlicher Strafverfahren zu reduzieren. In der Diskussion um die Bewältigung der Alltags- und Bagatellkriminalität wird immer wieder die Frage nach der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung des § 45 JGG aufgeworfen. Zur Beantwortung dieser Frage werden die von fast alle Bundesländern verabschiedeten Diversionsrichtlinien einer Untersuchung unterzogen.
Autorenporträt
Geboren 1971 in Bochum. Von 1991 bis 1997 studierte sieRechtswissenschaften an der JGU Mainz und legte 1999 das 2.Staatsexamen ab. Anschließend arbeitet sie vier Jahre alsRechtsanwältin. Seit 2004 ist sie Geschäftsführerin amFachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der JGU Mainz.