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Essay aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,0, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg (Geistigbehindertenpädagogik), Veranstaltung: Mensch Zuerst, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Verständnissen von Behinderung des professionsbezogenen Diskurses in der Behindertenpädagogik, um genau zu dieser reflektierten Haltung zu Gelangen. Gemäß dem historischen Diskurswechsel wird zunächst das individualtheoretische (medizinische) Modell skizziert und anschließend das soziale Modell. Im letzten…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,0, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg (Geistigbehindertenpädagogik), Veranstaltung: Mensch Zuerst, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Verständnissen von Behinderung des professionsbezogenen Diskurses in der Behindertenpädagogik, um genau zu dieser reflektierten Haltung zu Gelangen. Gemäß dem historischen Diskurswechsel wird zunächst das individualtheoretische (medizinische) Modell skizziert und anschließend das soziale Modell. Im letzten Schritt sollen die ICIDH und Die ICF skizziert werden, wodurch beide Modelle integriert wurden und Kontextfaktoren in das Konstrukt Behinderung einbezo-gen wurden. Bei letzterem soll deutlich werden, was der Anteil der ErzieherIn an einer Be-hinderung ist. Wobei auch andere gesellschaftliche Strukturen an der Produktion von Behin-derung beteiligt sind. Zudem soll die Forderung der Inklusion nach'Dekategorisierung' kritisch hinterfragt werden.Bildung bedeutet sich ein Bild von Etwas und Jemanden zu machen. Der allgemeine Bil-dungsbegriff der Erziehungswissenschaft scheint hier in der Sonderpädagogik zu scheitern. Mit der Orientierung ans einer Stilisierung der Vernünftigkeit und Höherbildung im Sinne von Ich-denke und dem Kanonisierung des Wissens, wird eine Norm gesetzt mit einer inhärenten Erwartung, der Menschen mit geistiger Behinderung nicht gerecht werden können.