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Zur Bewältigung von Organisierter (Drogen)Kriminalität finden zeitlich und finanziell aufwändige, meist verdeckte Ermittlungen gegen eine Vielzahl von Akteuren statt. Um diese Hintergrundermittlungen nicht vorzeitig aufzudecken, wird die sog. 'Legendierte Kontrolle' eingesetzt, bei der die Ermittlungsbehörden eine Durchsuchung als allgemeine Verkehrskontrolle tarnen. Die Arbeit ordnet das Instrument in das bestehende System verdeckter und täuschender Ermittlungsmaßnahmen ein. Sie analysiert die verfassungs- und strafverfahrensrechtliche Zulässigkeit des staatlichen Vorgehens, das sich im…mehr

Produktbeschreibung
Zur Bewältigung von Organisierter (Drogen)Kriminalität finden zeitlich und finanziell aufwändige, meist verdeckte Ermittlungen gegen eine Vielzahl von Akteuren statt. Um diese Hintergrundermittlungen nicht vorzeitig aufzudecken, wird die sog. 'Legendierte Kontrolle' eingesetzt, bei der die Ermittlungsbehörden eine Durchsuchung als allgemeine Verkehrskontrolle tarnen. Die Arbeit ordnet das Instrument in das bestehende System verdeckter und täuschender Ermittlungsmaßnahmen ein. Sie analysiert die verfassungs- und strafverfahrensrechtliche Zulässigkeit des staatlichen Vorgehens, das sich im Grenzbereich zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bewegt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob entgegen dem Grundsatz der Aktenwahrheit eine legendierte, also unzutreffende oder unvollständige Aktenführung erlaubt sein kann. Hier werden die Grenzen der staatlichen Täuschungsbefugnis - trotz der Maxime einer effektiven Strafverfolgung - gegenüber Beschuldigten herausgearbeitet.
Autorenporträt
Katharina Funcke studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und Miami, FL, USA mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Während ihrer Studienzeit arbeitete sie als Wissenschaftliche Hilfskraft und Mitarbeiterin an den Lehrstühlen für Strafrecht von Prof. Dr. Thomas Rönnau und Prof. Edgardo Rotman. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens war sie promotionsbegleitend als Lehrbeauftragte für Vermögensstrafrecht an der Bucerius Law School sowie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Boutiquekanzlei tätig. Ihr Referendariat absolvierte sie am OLG Hamburg mit Stationen u.a. bei der Staatsanwaltschaft und einer Großen Strafkammer des Landgerichts.