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Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Ravensburg, früher: Berufsakademie Ravensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, die wesentlichen Vorschriften des § 6 AStG inhaltlich darzustellen und in diesem Zusammenhang die zentralen Problembereiche in Inhalt, Rechtsfolgen und Ausgestaltung des § 6 AStG herauszuarbeiten und zu diskutieren. Weiterhin sollen die Auswirkungen des Brexit auf § 6 AStG analysiert und die entsprechenden Neuregelungen des § 6 Abs. 8 AStG thematisiert…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Ravensburg, früher: Berufsakademie Ravensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, die wesentlichen Vorschriften des § 6 AStG inhaltlich darzustellen und in diesem Zusammenhang die zentralen Problembereiche in Inhalt, Rechtsfolgen und Ausgestaltung des § 6 AStG herauszuarbeiten und zu diskutieren. Weiterhin sollen die Auswirkungen des Brexit auf § 6 AStG analysiert und die entsprechenden Neuregelungen des § 6 Abs. 8 AStG thematisiert werden. Nach einer Einführung in den Sinn und Zweck des § 6 AStG wird auf die persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen, die einzelnen Tatbestände sowie die Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung Bezug genommen. Daran anschließend werden die innerhalb des § 6 AStG vorgesehenen Milderungsregelungen bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten des Steuerpflichtigen und die Stundungsvorschriften betrachtet. Der letzte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den Gesetzesänderungen innerhalb des § 6 AStG, die als Reaktion des Gesetzgebers zum bevorstehenden Brexit im Brexit-StBG in Kraft getreten sind. Die Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen, geregelt in § 6 AStG, beschäftigt die Gesellschafterkreise von Unternehmen, die als KapG organisiert sind, seit dessen Einführung im Jahr 1972. Wie die Bezeichnung des § 6 AStG als Wegzugsbesteuerung erkennen lässt, zielt die Vorschrift in erster Linie auf den physischen Wegzug eines Steuerpflichtigen ins Ausland ab. Gerade in den letzten Jahren und Jahrzehnten, die nicht zuletzt aufgrund geographischer Freizügigkeit innerhalb Europas von steigender Mobilität und abnehmender Ortsgebundenheit der Steuerpflichtigen gekennzeichnet sind, hat die Norm an praktischer Bedeutung gewonnen. Dies belegt auch ein Blick auf die Statistik: Während es im Jahr 2000 noch rund 670.000 Wegzüge aus Deutschland zu verzeichnen gab, kam es im Jahr 2018 zu knapp 1,2 Millionen Wegzugsfällen.