Die Wahltarife im SGB V
Peter M. Huber
Broschiertes Buch

Die Wahltarife im SGB V

Verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit.

Mitarbeit: Storr, Stefan
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Der Deutsche Bundestag hat im März 2007 mit Zustimmung des Bundesrates das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)" beschlossen. Dieses ist zum 1.4.2007 in Kraft getreten. Mit dem GKV-WSG werden in der GKV erstmals sogenannte Wahltarife eingeführt (§ 53 SGB V 2007), um die Wahlfreiheit der Versicherten zu erhöhen und Wettbewerb unter den Kassen zu fördern.Die Autoren zeigen auf, daß dieser vom Gesetzgeber initiierte Wettbewerb zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der PKV führt, weil die Wahltar...
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