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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Propädeutische Seminar für Masterstudierende, Sprache: Deutsch, Abstract: Dashcams werden oft in Autos zum Zwecke der Beweissicherung von Betreibern installiert, denn diese Geräte tragen dazu bei, die Betreiber vor etwaigen nachteiligen Behauptungen vor Gericht zu schützen. Auf der anderen Seite können Dashcams sowohl den Fahrtverlauf als auch die an dem Vorgang nicht beteiligten Personen abbilden mit der Folge, dass die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Propädeutische Seminar für Masterstudierende, Sprache: Deutsch, Abstract: Dashcams werden oft in Autos zum Zwecke der Beweissicherung von Betreibern installiert, denn diese Geräte tragen dazu bei, die Betreiber vor etwaigen nachteiligen Behauptungen vor Gericht zu schützen. Auf der anderen Seite können Dashcams sowohl den Fahrtverlauf als auch die an dem Vorgang nicht beteiligten Personen abbilden mit der Folge, dass die Grundrechte der Betroffenen tangiert werden können. Trotzdem werden Dashcams heutzutage in Deutschland immer beliebter und die Anzahl der angebrachten Aufzeichnungskameras nimmt weiter zu. Erstmals traf das Amtsgericht Nienburg eine Entscheidung über die Verwertbarkeit der Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren. Sie übte einen starken Einfluss auf die nachfolgende Rechtsprechung im Bereich der Straf- bzw. Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Entscheidend ist, unter welchen Voraussetzungen die Verwertbarkeit von Autokamera-Aufnahmen zu bejahen (oder verneinen) ist. Diese konkreten Voraussetzungen sind im Gesetz zu verankern, um Unklarheiten auszuräumen.