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Die Arbeit behandelt grundlegende Fragen der strafbaren Verletzung der Unterhaltspflicht. Sie umfasst das durch § 170 I StGB zu schützende Rechtsgut ebenso wie eine mögliche Bindungswirkung zivilgerichtlicher Entscheidungen sowie die Rechtsfolgen dieser Straftat. Als zur Legitimation des § 170 I StGB hinreichend gewichtiges Rechtsgut wird allein der notwendige Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten erkannt. Anders als Statusentscheidungen entfalten familiengerichtliche Entscheidungen zum Ob und zur Höhe einer Unterhaltspflicht im Strafverfahren keine Bindungswirkung. Ermittlungsbehörden und…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit behandelt grundlegende Fragen der strafbaren Verletzung der Unterhaltspflicht. Sie umfasst das durch § 170 I StGB zu schützende Rechtsgut ebenso wie eine mögliche Bindungswirkung zivilgerichtlicher Entscheidungen sowie die Rechtsfolgen dieser Straftat. Als zur Legitimation des § 170 I StGB hinreichend gewichtiges Rechtsgut wird allein der notwendige Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten erkannt. Anders als Statusentscheidungen entfalten familiengerichtliche Entscheidungen zum Ob und zur Höhe einer Unterhaltspflicht im Strafverfahren keine Bindungswirkung. Ermittlungsbehörden und Strafgerichte müssen die Unterhaltspflicht daher eigenständig feststellen. Um dem nachkommen zu können, benötigen sie über die dargestellten bisherigen Ermittlungsinstrumente, wozu bereits de lege lata der Zugriff auf Sozialdaten gehört, hinaus de lege ferenda Zugriff auf Steuerdaten möglicher Unterhaltspflichtverletzer. Dessen verfassungsrechtliche Legitimierbarkeit wird ausführlich dargelegt
Autorenporträt
Lara Höhne hat in Heidelberg und Marburg studiert. In dieser Zeit war sie als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie am Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrum für Kriegsverbrecherprozesse in Marburg beschäftigt. Während ihrer Promotionszeit war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht. In November 2021 hat sie ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Marburg aufgenommen.