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Die Änderung der Vergütung ist zentraler Gegenstand des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes. Das Standardwerk für Betreuer, Vormünder und Pfl eger, Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und -behörden sowie Vormundschaftsgerichten! Lückenlose Informationen und Arbeitshilfen rund um die Vergütung und den Aufwendungsersatz.
Für die 4. Aufage wurde der bewährte Leitfaden nochmals erweitert.
Vorteile des Werkes:
- Umfassende und praxisorientierte Darstellung sämtlicher Rechtsfragen des Aufwendungsersatzes und der Vergütung für Betreuer, Vormünder und Pfl eger
- Aufnahme neuer
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Produktbeschreibung
Die Änderung der Vergütung ist zentraler Gegenstand des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes. Das Standardwerk für Betreuer, Vormünder und Pfl eger, Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und -behörden sowie Vormundschaftsgerichten! Lückenlose Informationen und Arbeitshilfen rund um die Vergütung und den Aufwendungsersatz.

Für die 4. Aufage wurde der bewährte Leitfaden nochmals erweitert.

Vorteile des Werkes:
- Umfassende und praxisorientierte Darstellung sämtlicher Rechtsfragen des Aufwendungsersatzes und der Vergütung für Betreuer, Vormünder und Pfl eger
- Aufnahme neuer praxisrelevanter Themenbereiche
- Sorgfältige Aufbereitung der einschlägigen Rechtsprechung
- Zahlreiche Praxisbeispiele und Musteranträge

Inhalt
Übersicht. 5
Vorwort zur 4. Auflage. 7
Abkürzungen. 21
Literatur. 27
1 Die Formen der gesetzlichen Vertretung
1.1 Betreuung. 31
1.1.1 Einzelbetreuer (ehrenamtlich, § 1897 Abs. 1). 31
1.1.2 Selbstständige Berufsbetreuer (§ 1897 Abs. 6,8). 31
1.1.3 Vereinsbetreuer (§ 1897 Abs. 2 Satz 1). 32
1.1.4 Behördenbetreuer (§ 1897 Abs. 2 Satz 2). 32
1.1.5 Institutionen als Betreuer. 32
1.1.5.1 Verein als Betreuer (§ 1900 Abs. 1). 32
1.1.5.2 Behörde als Betreuer (§ 1900 Abs. 4). 33
1.2 Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3). 33
1.3 Gegenbetreuung. 33
1.4 Ergänzungsbetreuung (rechtliche Verhinderung). 33
1.5 Vertretungsbetreuung (tatsächliche Verhinderung). 34
1.6 Vormundschaft. 34
1.6.1 Einzelperson als Vormund. 34
1.6.1.1 Einzelvormund (ehrenamtlich; § 1836 Abs. 1 Satz 1). 34
1.6.1.2 Berufsvormund (selbstständig; § 1836 Abs. 1 Satz 2, 3). 35
1.6.2 Institutionen als Vormund. 35
1.6.2.1 Verein als Vormund (§ 1791a). 35
1.6.2.2 Jugendamt als Amtsvormund. 35
1.7 Gegenvormund (§ 1792). 35
1.8 Pflegschaft. 36
1.8.1 Arten der Pflegschaft. 36
1.8.1.1 Abwesenheitspflegschaft (§ 1911). 36
1.8.1.2 Ergänzungspflegschaft (§ 1909). 36
1.8.1.3 Leibesfruchtpflegschaft (§ 1912). 37
1.8.1.4 Nachlasspflegschaft (§ 1960). 37
1.8.1.5 Prozesspflegschaft (§ 57 ZPO). 37
1.8.1.6 Pflegschaft für Sammelvermögen (§ 1914). 37
1.8.1.7 Pflegschaft für unbekannte Beteiligte (§ 1913). 37
1.8.1.8 Verfahrenspflegschaft (§§ 50, 67, 67a, 70b FGG). 38
1.8.1.9 Besonderer Vertreter im Verwaltungsverfahren. 38
2 Grundsätze der Finanzierung von Betreuern, Vormündern und Pflegern
2.1 Geschichtliche Entwicklung. 39
2.1.1 Die Gesetzeslage nach dem/vor In-Kraft-Treten des Betreuungsgesetzes. 39
2.1.2 Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.7.1980. 39
2.1.3 Das Betreuungsgesetz vom 1.1.1992. 40
2.1.3.1 Allgemeines. 40
2.1.3.2 Kompromiss bei der Vergütung. 41
2.1.3.3 Besondere Fachkenntnisse. 42
2.1.4 Der Weg zum 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz. 44
2.1.5 Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetzab 1.1.1999. 44
2.1.6 Zielsetzung des 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes. 44
2.1.7 Änderungen durch die Euroumstellung. 45
2.1.8 Kostenrechtsmodernisierung am 1.7.2004. 46
2.1.9 Neues Sozialhilferecht ab 1.1.1005. 47
2.2 Auf dem Weg zum 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz. 48
2.3 Grundzüge des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes ab 1.7.2005. 49
2.3.1 Zitate aus den Gesetzesmotiven. 49
2.4 Rechtspolitische Kritik am 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz. 52
2.5 Neuere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Betreuervergütung. 58
2.5.1 Beschluss BVerfG vom 15.12.1999 (1 BvR 1904/95). 58
2.5.2 Beschluss BVerfG vom 16.3.2000. 60
2.5.3 Beschlüsse des BVerfG vom 7.6.2000. 61
3 Zahlen und Daten zur bisherigen Praxis der Betreuerbestellung und -vergütung
3.1 Anzahl der Betreuungen im Bundesgebiet. 64
3.2 Zur regionalen Verteilung in den einzelnen Bundesländern. 65
3.3 Neu angeordnete Betreuungen. 65
3.4 Betreuerwechsel. 70
3.5 Bestellung von Verfahrenspflegern. 71
3.6 Zur Entwicklung der Staatsausgaben für die Betreuervergütung. 72
3.7 Einstufung der Berufsbetreuer in die drei Stufen des § 1 BVormVG (ab 1.7.2005 §§ 3 bzw. 4 VBVG) 75
4 Der Aufwendungsersatz nach § 1835
4.1 Allgemeines. 79
4.1.1 Anspruch nach § 1835 nach In-Kraft-Treten des 2. BtÄndG. 79
4.2 Die Aufwendungen nach § 1835 Abs. 1. 80
4.3 Abgrenzung des Aufwendungsersatzes von der Verwaltung durchlaufender Gelder. 80
4.4 Zu den Aufwendungen im Einzelnen. 81
4.4.1 Schreibpapier, Umschläge, Quittungsblocks, Briefporto etc. 81
4.4.2 Schreibauslagen. 82
4.4.3 Fotokopierkosten. 82
4.4.4 Postnachsendeanträge. 83
4.4.5 Telekommunikationsentgelte. 84
4.4.6 Fahrt- und Reisekosten. 84
4.4.7 Verpflegungsmehraufwendungen. 85
4.4.8 Verdienstausfall. 85
4.4.9 Kosten für Behördenanträge. 85
4.4.10 Kosten eines Rechtsstreits. 86
4.4.11 Dolmetscherkosten. 86
4.4.12 Personal kosten von Hilfskräften. 86
4.4.13 Beratung, Einführung und Fortbildung des Betreuers. 87
4.4.14 Anschaffung von Fachliteratur. 88
4.4.15 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). 88
4.5 Nicht abrechenbare Aufwendungen. 90
4.6 Die Aufwendungen nach § 1835 Abs. 2 (Haftpflichtversicherung). 90
4.7 Die Aufwendungen nach § 1835 Abs. 3 (Berufliche Dienste). 92
4.7.1 Allgemeines. 92
4.7.2 Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 bei Verfahrenspflegschaften. 95
4.8 Anspruchsgegner/Zahlungspflichtiger und Erlöschen des Anspruchs. 96
4.9 Verhältnis zur Aufwandspauschale (§ 1835a). 97
4.9 Vorschuss auf zu tätigende Aufwendungen. 98
4.10 Auslagenersatz bei besonderen Vertretern im Verwaltungsverfahren. 98
4.11 Beispiel: Nachweis der Aufwendungen gem. § 1835. 99
5 Die Aufwandspauschale nach § 1835a
5.1 Gesetzgebungsgeschichte. 100
5.2 Die Motive des Gesetzgebers. 100
5.3 Abgeltungsbereich. 101
5.4 Anspruchsberechtigte. 101
5.4.1 Mehrere Betreuer für einen Betreuten. 102
5.4.2 Mehrere betreute Personen. 102
5.4.3 Nahe Familienangehörige als Betreuer. 102
5.5 Anspruchsgegner/Zahlungspflichtiger. 103
5.6 Zeiträume/Zeitpunkte. 103
5.7 Zeiträume vor In-Kraft-Treten des BtÄndG, der Euroumstellung bzw. des KostRMoG. 105
5.9 Erlöschen des Anspruches. 106
5.10 Verhältnis der Aufwandspauschale zum Aufwendungs- ersatz nach § 1835. 106
5.11 Vorschusszahlungen. 107
5.12 Verhältnis der Aufwandspauschale zur Vergütung nach § 1836. 107
5.13 Beispiel für einen Antrag auf Zahlung der Aufwandspauschale gem. § 1835a. 109
6 Vergütung
6.1 Begriffsbestimmung. 111
6.2 Grundsatz der Unentgeltlichkeit. 111
6.3 Vergütung ehrenamtlicher Betreuungspersonen 112
6.3.1 Wer ist ehrenamtlicher Betreuer? 112
6.3.2 Voraussetzung für Vergütung einer ehrenamtlichen Betreuung. 112
6.3.2.1 Umfang und Schwierigkeit der vormundschaftlichen Geschäfte. 113
6.3.2.2 Keine Ermessensvergütung bei Mittellosen. 113
6.3.3 Vergütungsrelevantes Vermögen. 113
6.3.4 Umfang und Schwierigkeit der vormundschaftlichen Geschäfte. 114
6.3.4.1 Umfang. 114
6.3.4.2 Schwierigkeit. 114
6.3.5 Höhe der Vergütung. 115
6.3.6 Keine Pauschalvergütung. 116
6.3.7 Abschlagszahlungen bei Ermessensvergütung? 116
6.3.8 Anspruchsgegner und Geltendmachung. 117
6.4 Vergütung von Berufsbetreuern. 118
6.4.1 Entwicklung der Betreuung bzw. Vormundschaft als Beruf. 118
6.4.2 Betreuungen im Rahmen der Berufsausübung - Berufsbild des Betreuers. 118
6.4.2.1 Allgemeines. 118
6.4.2.2 Beschluss des BVerfG vom 13.1.1999. 119
6.4.3 Die Definition des Berufsbetreuers nach § 1 Abs. 1 VBVG (bis 30.6.2005: 1836 Abs. 1). 120
6.4.3.1 Neuregelungen seit 1999. 120
6.4.3.2 Mindestfallzahlen. 120
6.4.3.3 Mindestzeitaufwand. 121
6.4.3.4 Regel-Ausnahmeverhältnis. 121
6.4.3.5 Keine Probephase. 122
6.4.3.6 Zurückgehende Fallzahlen oder Schwierigkeit. 122
6.4.3.5 Bestandsschutz für Betreuer mit Berufstätigkeit vor 1999. 123
6.4.4 Die allgemeine Eignung des Berufsbetreuers. 124
6.4.4.1 Allgemeines. 124
6.4.4.2 Beispiel für einen Kriterienkatalog. 124
6.5 Stundensätze für Betreuer - § 4 VBVG (§ 1 BVormVG) 127
6.5.1 Allgemeines zur Vergütung nach Stundensätzen. 128
6.5.2 Besondere Ausbildungen als Voraussetzung für die Betreuertätigkeit? 129
6.5.3 Regelung für Berufsvormünder. 130
6.5.4 Einstufung von Berufsbetreuern in die Vergütungsgruppen des § 4 Abs. 1 VBVG (bisher § 1 Abs. 1 BVormVG). 131
6.5.4.1 Grundsätze der Einordnung in die Vergütungsstufen. 132
6.5.4.2 Vermutung der Nutzbarkeit der Fachkenntnisse. 133
6.5.4.3 Lehre (Berufsausbildung). 135
6.5.4.4 Einer abgeschlossenen Lehre vergleichbar. 135
6.5.4.5 Hochschulausbildung. 136
6.5.4.6 Einer Hochschulausbildung vergleichbar. 136
6.5.5 Einzelfallentscheidungen. 137
6.5.5.1 Lehre, die nutzbare Fachkenntnisse vermittelt. 137
6.5.5.2 Einer Lehre vergleichbare Ausbildungen. 139
6.5.5.3 Nicht berücksichtigungsfähige Berufsausbildungen. 140
6.5.5.4 Nicht einer Lehre vergleichbare Ausbildungen. 141
6.5.5.5 Hochschulausbildungen, die nutzbare Fachkenntnisse vermitteln. 142
6.5.5.6 Einer Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildungen. 143
6.5.5.7 Nicht nutzbare Hochschulausbildungen. 144
6.5.5.8 Nicht einer Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildungen. 145
6.5.5.9 Fortbildungen, Lebens- und Berufserfahrung. 146
6.5.5.10 Besonderheiten für Ausbildungsgänge der ehemaligen DDR. 148
6.5.5.11 Information zu den neuen Studienabschlüssen (Bachelor und Master). 149
6.6 Höhe des Stundensatzes im Falle der Zahlung der Vergütung aus dem Einkommen oder dem Vermögen des Betreuten. 151
6.6.1 Entwicklung. 151
6.6.2 Stundensätze für zwischen dem 1.1.1999 und dem 30.6.2005 erbrachte Tätigkeiten 152
6.6.2.1 Grundsätze. 152
6.6.2.2 Einzelheiten. 153
6.6.3 Ab dem 1.7.2005 erbrachte Tätigkeiten. 156
6.7 Übergangsregelung des § 1 Abs. 3 BVormVG. 156
6.8 Umschulung und Fortbildung gem. § 11 VBVG. 156
6.8.1 Allgemeines. 156
6.8.2 Die Entscheidung des BVerfG vom 6.7.2000. 158
6.8.3 Die Umsetzung des § 2 BVormVG bis zum In-Kraft-Treten des 2. BtÄndG in den Bundesländern. 159
6.8.4 Stand der Regelungen der einzelnen Bundesländer. 160
6.8.5 Bedeutung des § 11 VBVG nach In-Kraft-Treten des 2. BtÄndG. 161
6.9 Erstattung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). 162
6.10 Abschlagszahlungen für Berufsvormünder. 162
6.11 Individuelle Vergütungspauschalen. 164
6.11.1 Pauschalierte Vergütung gem. § 1836b Nr. 1. 164
6.12 Abrechnungsfähige Tätigkeiten. 164
6.12.1 Vorbemerkung. 164
6.12.2 Allgemeines. 165
6.12.2 Umfang der aufgewendeten Zeit. 167
6.12.3 Pflichten gegenüber dem Gericht. 169
6.12.4 Persönliche Kontakte zum Betreuten. 170
6.12.5 Definition Telefongespräch. 171
6.12.6 Tätigkeiten im Rahmen der Vermögenssorge. 171
6.12.7 Heilbehandlung und andere persönliche Einwilligungen. 172
6.12.8 Unterbringungsmaßnahmen und Aufenthaltsbestimmung. 173
6.12.9 Pflege, Haushaltshilfen und Rehabilitation. 173
6.12.10 Wohnungsangelegenheiten. 174
6.12.11 Einkaufen für den Betreuten. 175
6.12.12 Literaturstudium; Supervision, Fallbesprechung. 176
6.12.13 Geltendmachung der Vergütung. 176
6.12.14 Tätigkeiten vor der Betreuerbestellung und nach dem Ende der Betreuung. 177
6.12.15 Tätigkeiten nach dem Tod der betreuten Person. 178
6.12.15.1 Allgemeines. 178
6.12.15.2 Bestattung des verstorbenen Betreuten. 179
6.12.16 Weitere Einzelbeispiele aus der Rechtsprechung. 180
6.13 Besonderheiten bei bestimmten Betreuungsformen. 180
6.13.1 Vereine als Betreuer, Vormünder und Pfleger. 180
6.13.1.1 Pauschalvergütung für Vereinsbetreuer. 180
6.13.1.2 Vergütung für Zeitaufwand beim Vereinsbetreuer. 181
6.13.1.3 Vereinsverfahrenspfleger. 182
6.13.1.4 Verein als Vormund, (BGB-) Pfleger oder Betreuer. 182
6.13.2 Behörden als Betreuer, Vormünder und Pfleger. 183
6.13.2.1 Behördenbetreuer gem. § 1897 Abs. 2. 183
6.13.2.2 Behördenverfahrenspfleger (§ 67a Abs. 4 FGG). 183
6.13.2.3 Bestellung der Betreuungsbehörde bzw. des Jugendamtes. 184
6.13.3 Verfahrenspfleger (§§ 50, 67, 70b FGG). 184
6.13.3.1 Allgemeines. 184
6.13.3.2 Individualpauschale beim Verfahrenspfleger. 185
6.13.3.3 Rechtsanwälte als Verfahrenspfleger. 185
6.13.3.4 Rechtsprechung zur Anwendung des § 1835 Abs. 3 bzw. des RVG bei Verfahrenspflegern. 185
6.13.3.5 Verfahrenspflegervergütung als Teil der Gerichtskosten. 186
6.13.4 Nachlasspfleger (§§ 1960, 1961). 187
6.13.4.1 Allgemeines. 187
6.13.4.2 Vergütung aus der Staatskasse. 187
6.13.4.3 Vergütung beim bemittelten Nachlass. 187
6.13.5 Besondere Vertreter im Verwaltungsverfahren. 188
6.14 Betreuervergütung bei der Sterilisationsbetreuung. 188
6.15 Betreuervergütung im Verhinderungsfall. 189
6.15.1 Rechtliche Verhinderung. 189
6.15.2 Tatsächliche Verhinderung. 189
6.15.3 Sonderfälle bei tatsächlicher Verhinderung. 190
7 Die neue Pauschalvergütung für Berufsbetreuer
7.1 Allgemeines. 191
7.1.1 Prämissen des Pauschalierungsmodells. 192
7.1.2 Rechtspolitische Kritik. 193
7.2 Stundenansätze bei vermögenden und mittellosen Betreuten. 195
7.2.1 Stundenansätze in der Übersicht. 195
7.2.2 Höhe der Vergütungsstundensätze. 195
7.2.2.1 Allgemeines. 195
7.2.2.2 Absenkung oder Erhöhung möglich? 195
7.2.2.3 Inklusivstundensatz. 196
7.2.2.4 Aufwendungsersatz enthalten. 196
7.2.2.5 Übersicht über Brutto- und Nettostundensätze. 197
7.2.3 Jahresvergütungsübersicht zur pauschalen Betreuervergütung. 198
7.2.3.1. Allgemeines. 198
7.2.3.2 Pauschale Vergütungsstunden bei vermögenden Heimbewohnern (§ 5 Abs. 1 1. Alt. VBVG). 198
7.2.3.3 Pauschale Vergütungsstunden bei vermögenden Nicht-Heimbewohnern (§ 5 Abs. 1 2. Alt. VBVG). 199
7.2.3.4 Pauschale Vergütungsstunden bei mittellosen Heimbewohnern (§ 5 Abs. 2 1. Alt. VBVG). 200
7.2.3.5 Pauschale Vergütungsstunden bei mittellosen Nicht-Heimbewohnern (§ 5 Abs. 2 2. Alt. VBVG). 201
7.2.4 Jahresverdienste im Vergleich zu den Personalkosten. 202
7.2.4.1 Allgemeines. 202
7.2.4.2 Arbeitsplatzkosten eines Vereinsbetreuers. 203
7.2.4.3 Jahresvergütungen bei pauschalierter Vergütung. 203
7.3 Ansprüche bei mehreren Betreuern. 205
7.3.1 Ausnahmen von der Pauschale bei mehreren Betreuern. 206
7.3.1.1 Sterilisationsbetreuer. 206
7.3.1.2. Verhinderungsbetreuer. 206
7.4 Wechsel von beruflicher zu ehrenamtlicher Betreuung. 207
7.5. Aufenthaltsstatus des Betreuten. 207
7.5.1 Allgemeines. 207
7.5.2 Rechtstatsachen. 208
7.5.3 Unterschiedliche Stundenansätze. 209
7.6 Begriff der Einrichtung oder des Heims. 209
7.6.1 Erweiterung der Personenkreise. 210
7.6.2 Kurzzeitheime, Hospize, Tages- und Nachtpflege. 210
7.6.3. Krankenhäuser, Internate und Rehaeinrichtungen. 210
7.6.4 Abgrenzung von Heimen und anderen betreuten Wohnformen. 210
7.6.4.1. Betreuungs- und Vertragsformen. 211
7.6.4.2. Abgrenzung misslungen. 211
7.6.4.3. "Organismus Heim". 211
7.6.4.4. Alten- und Behinderten-WGs. 211
7.6.4.5. Zimmerreinigung und Gemeinschaftsräume. 212
7.6.4.6. Bauliche Gegebenheiten. 212
7.6.4.7. Tatsächliche Betreuung und Verpflegung. 212
7.6.4.8. Grundservice reicht nicht aus. 213
7.6.4.9. Entgeltlichkeit. 213
7.7 Gewöhnlicher Aufenthalt in der Einrichtung. 213
7.7.1 Legaldefinition "gewöhnlicher Aufenthalt". 214
7.7.2 Rechtsprechung im Sozialrecht. 214
7.7.3 Rechtsprechung im Steuerrecht. 214
7.7.4 Rechtsprechung im FGG-Verfahren. 214
7.7.4.1 Längerer Klinikaufenthalt. 215
7.7.4.2 Rehaeinrichtungen. 215
7.7.4.3 Strafhaft und Internate. 215
7.7.4.4 Freiheitsentziehende Unterbringung. 215
7.8 Sachgerechte Übertragung auf das Recht der Betreuervergütung. 216
7.8.1 Art der Einrichtung. 216
7.8.2 Gewöhnlicher Aufenthalt. 216
7.8.2.1 Aufenthalt in Heimen i.S.d. § 1 Abs. 1 HeimG. 216
7.8.2.2 Vorübergehende Heimaufenthalte. 217
7.8.2.3 Hospizaufenthalte. 217
7.8.2.4 Tages- und Nachteinrichtungen. 217
7.8.2.5 Sonstige Einrichtungen. 217
7.8.3 Zeitpunkt der Statusänderung. 218
7.9 Zusammenfassende Bewertung der Pauschalvergütung. 218
7.9.1 Allgemeines. 218
7.9.2 Delegation und Hilfskräfte. 219
7.9.3 Abgrenzungsfragen bei der Delegation. 220
7.9.4 Schwierigkeit: fehlende Refinanzierung. 222
8 Feststellung der Mittellosigkeit der betreuten Person
8.1 Allgemeines. 224
8.2 Zeitpunkt der Mittellosigkeit. 225
8.2.1 Allgemeines zum Zeitpunkt. 225
8.2.2 Mittellosigkeitszeitpunkt und pauschale Betreuervergütung. 226
8.2.2.1 Abstellen auf den Fälligkeitstag? 226
8.2.2.2 Keine tageweise Feststellung der Mittellosigkeit. 226
8.2.2.3 Betrachtung nicht ungerecht. 227
8.2.2.4 Stundenansatz für die Beurteilung der Mittellosigkeit. 228
8.2.2.6 Berechnung nach Abrechnungsquartalen. 229
8.2.3 Mittellosigkeitszeitpunkt und Aufwendungsersatz. 229
8.2.4 Mittellosigkeitszeitpunkt und Aufwandspauschale. 230
8.3 Beispiel für eine Berechnung. 230
8.4 Einkommensermittlung. 231
8.4.1 Bereinigung des Einkommens. 232
8.4.2 Freibetrag wegen Berufstätigkeit. 232
8.4.3 Unterhalt als Einkommen der betreuten Person. 233
8.4.3.1 Allgemeines. 233
8.4.3.2 Unterhaltsansprüche infolge Betreuertätigkeit? 233
8.4.3.3 Kritik dieser Entscheidungen. 234
8.4.3.4 Praktisches Vorgehen bei der Unterhaltsgeltendmachung. 238
8.4.3.5 Unterhalt bei pauschaler Betreuervergütung. 239
8.4.4 Unterhaltsverpflichtungen des Betreuten. 240
8.4.5 Zahlungsverpflichtungen des Betreuten. 241
8.4.6 Umfang der Inanspruchnahme des Einkommens. 242
8.4.7 Einzelbeispiele aus der Rechtsprechung zur Einkommensheranziehung. 243
8.5 Inanspruchnahme des Vermögens. 244
8.5.1 Definition des verwertbaren Vermögens. 244
8.5.2 Kleines Barvermögen. 245
8.5.2.1 Bisherige Rechtsprechung (bis 31.12.04). 245
8.5.2.2 Vermögenseinsatz beim kleinen Barvermögen ab 1.1.2005. 245
8.5.3 Freibetrag bei Behindertenwerkstätten? 246
8.5.4 Freibetrag bei Bezug von Arbeitslosengeld II? 246
8.5.5 Freibetrag bei Kriegsopfern, Hinterbliebenen und Gleichgestellten? 247
8.5.6 Vermögensgegenstände, die zum Barvermögen hinzuzurechnen sind. 247
8.5.7 Vermögensgegenstände, die zum Barvermögen nicht hinzuzurechnen sind. 248
8.5.8 Bestattungsvorverträge/Grabpflegeverträge. 248
8.5.9 Vermögenseinsatz oberhalb des Schonbetrages bei Sozialhilfeempfängern. 249
8.5.10 Hausgrundstück. 251
8.5.11 Sonstiges Schonvermögen. 252
8.5.12 Einzelentscheidungen zur Vermögensheranziehung. 253
8.5.13 Betreuungen mit Auslandsbezug. 255
8.5.14 Nichtrealisierbarkeit des Vergütungsanspruches. 256
8.6 Heranziehung der Erben für die Betreuervergütung. 256
8.6.1 Allgemeines. 256
8.6.2 Person des Zahlungspflichtigen. 256
8.6.3 Maßstab der Erbenhaftung. 257
8.6.4 Haftungsbegrenzung nur bei Eintritt der Staatskasse? 258
8.6.5 Aktivnachlass als Grundlage. 258
8.6.6 Bestattungskosten. 258
8.6.7 Lebensversicherungen und Schenkungen. 260
8.6.8 Freibeträge für den Erben. 260
8.6.9 Besonderer Freibetrag bei Pflegeperson als Erben. 261
8.6.10 Besonderer Freibetrag bei besonderer Härte. 261
8.6.11 Anspruchskonkurrenz mit Staatskasse und Sozialhilfe. 261
8.6.12 Zurückbehalterecht des Betreuers? 262
8.7 Regressansprüche der Staatskasse. 263
8.7.1 Allgemeines. 263
8.7.2 Abänderung des Regressbeschlusses. 265
8.7.3 Begrenzung der Rückforderung. 266
9 Verfahren zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen
9.1 Neuregelung des Verfahrens seit 1.1.1999. 268
9.2 Die Zahlbarmachung von Leistungen aus der Staatskasse. 268
9.2.1 Art der Ansprüche bei Zahlbarmachung. 269
9.2.2 Musterbeispiel für eine "Zahlbarmachung". 271
9.3 Die Festsetzung nach § 56g Abs. 1 FGG. 272
9.3.1 Aufwendungen. 272
9.3.2. Vergütungen. 273
9.3.3 Wann findet ein Festsetzungsverfahren statt? 273
9.3.3 Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Erben im FGG-Verfahren? 274
9.3.4 Inhalt und Form des Antrags. 275
9.3.5 Gemeinsame Angaben bei allen Anträgen. 275
9.3.6 Zusätzliche Angaben bei ehrenamtlichen Betreuungspersonen (und Behördenbetreuern). 278
9.3.7 Zusätzliche Angaben bei beruflichen Betreuungspersonen. 278
9.3.8 Zusätzliche Angaben bei Vergütung nach Zeitaufwand. 278
9.3.9 Zusätzliche Angaben bei pauschaler Betreuervergütung. 279
9.4 Anhörung im Festsetzungsverfahren. 279
9.4.1 Anhörung des Betreuten. 279
9.4.2 Zur Bestellung eines Verfahrenspflegers im Festsetzungsverfahren. 280
9.4.3 Anhörung des Erben. 281
9.4.4 Anhörung des Bezirksrevisors. 282
9.5 Entstehen und Erlöschen der Ansprüche. 282
9.5.1 Neuregelung durch das 1. BtÄndG. 282
9.5.1.1 Allgemeines. 282
9.5.1.2 Ausgewählte Rechtsprechung zur Ausschlussfrist. 283
9.5.2 Fristen bei der Aufwandspauschale (§ 1835a). 284
9.5.3 Fristen bei der Pauschalvergütung ab 1.7.2005 (§§ 4, 5, 7 VBVG). 284
9.5.4 Beginn des Abrechnungszeitraums bei der Pauschalvergütung. 286
9.5.5 Pauschalvergütung bei Ende der Betreuung. 287
9.5.6. Pauschalierung bei Erweiterung oder Verkleinerung des Aufgabenkreises. 287
9.5.7 Pauschalvergütung bei Änderung des Aufenthaltsstatus des Betreuten. 288
9.5.8 Pauschalvergütung bei geänderter Betreuerqualifikation. 288
9.5.9 Pauschalvergütung bei Betreuerwechsel. 289
9.5.10 Pauschalvergütung bei Altfällen. 290
9.5.11 Beginn der Ausschlussfrist bei der Pauschalvergütung. 292
9.5.12 Abweichende Fristsetzungen. 293
9.5.13 Vorzeitiges Betreuungsende bei Pauschalvergütung. 293
9.5.14 Tabellarische Übersicht bei anteiligen Zeiträumen. 294
9.6 Rechtsmittel und Rechtsweg. 297
9.6.1 Sofortige Beschwerde. 298
9.6.1.1 Allgemeines. 298
9.6.1.2 Abhilfemöglichkeit. 299
9.6.1.3 Beschwerdeentscheidung durch das Landgericht. 300
9.7.2 Sofortige Erinnerung. 301
9.6.3 (Sofortige) Weitere Beschwerde. 301
9.6.3.1 Zulassung. 301
9.6.3.2 Fristen und Formen. 302
9.6.3.3 Entscheidung über die weitere Beschwerde. 302
9.6.4 Anhörungsrüge (§ 29a FGG). 303
9.6.5 Einfache (unbefristete) Erinnerung/Beschwerde. 303
9.6.5 Einzelentscheidungen. 304
9.7 Der (Vergütungs-)Festsetzungsbeschluss als Vollstreckungstitel. 304
9.7.1 Allgemeines. 304
9.7.2 Vollsteckung nach dem Tod der betreuten Person. 305
9.8 Beabsichtigte Änderungen am Verfahrensrecht. 306
9.8.1 Allgemeines. 306
9.8.2 Änderungen im Vergütungsverfahren. 306
9.9 Zum Umgang mit Gerichtsbeschlüssen. 306
10 Forderungen vor In-Kraft-Treten des 2. BtÄndG
11.Mitteilungspflicht von Berufsbetreuern
11.1 Allgemeines. 310
11.2 Betroffener Personenkreis. 310
11.3 Begründung und Kritik. 311
11.4 Einzelheiten zur Anwendung des § 10 VBVG. 314
11.4.1 Inhalt der Mitteilung. 314
11.4.2 Örtliche Zuständigkeit. 314
11.4.3 Weitergabe von Daten, Datenschutz. 314
11.4.4 Kompetenzen von Behörden und Gerichten. 315
11.4.4.1 Verwertung und Beurteilung der Daten durch die Behörde. 315
11.4.4.2 Durchsetzbarkeit der Verpflichtung, Verlangen der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. 316
11.4.5 Rechtsmittel gegen die Forderung, eine Erklärung nach § 10 VBVG abzugeben. 317
11.5 Beispiel für eine Mitteilung nach § 10 VBVG. 318
11.6 Beispiel für eine Mitteilung nach § 1897 Abs. 8. 319
12 Steuerrechtliche Behandlung der Betreuerentschädigung
12.1 Auf Seiten des Betreuten. 320
12.2 Auf Seiten des Betreuers. 320
12.2.1 Ehrenamtliche Betreuer. 320
12.2.2 Berufsbetreuer. 323
12.2.2.1 Einkommensteuer. 323
12.2.2.2 Umsatzsteuer bei selbstständigen Berufsbetreuern. 323
12.2.2.2.1 Vergütung. 323
12.2.2.2.2 Aufwendungsersatz. 325
12.2.2.3 Umsatzsteuerpflicht der Betreuungsvereine. 327
12.2.2.4 Gewerbesteuer. 330
12.2.2.4.1 Allgemeines. 330
12.2.2.4.2 Gewerbesteuerpflicht. 331
12.2.2.4.3 Weitere Auswirkungen des Urteils. 332
13 Sozialversicherung
13.1 Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft. 334
13.1.1 Ehrenamtliche Betreuer. 334
13.1.2 Berufsbetreuer. 334
13.2 Krankenversicherung und Pflegeversicherung. 335
13.3 Arbeitslosenversicherung. 335
13.4 Rentenversicherung. 335
13.5 Mängel in der sozialen Absicherung. 336
14 Bevollmächtigte - Tätigkeit aufgrund von (Vorsorge-)Vollmachten
14.1 Isolierte Vollmachten. 337
14.2 Ergänzende Vereinbarungen bei bestehender Betreuung. 339
Anhang - Rechtsgrundlagen - Bundesrecht
1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 345
2 Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG). 357
3. Einführungsgesetz zum BGB. 361
4 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). 361
5 Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (KostO). 368
6 Rechtspflegergesetz (RPflG). 371
7 Zivilprozessordnung (ZPO). 372
8 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG. 374
9 Justizbeitreibungsordnung. 376
10 Insolvenzordnung. 378
11 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - 378
12 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - 379
13 Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. 383
14 Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. 387
15 Heimgesetz. 388
Stichwörter. 389

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Autorenporträt
Bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter/Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Verwaltungswissenschaftler (VWA) Horst Deinert, Duisburg und Rechtsanwalt Kay Lütgens, Justiziar des BdB e. V., Hamburg
Rezensionen
"Das Werk von Deinert/Lütgens enthält die umfangreichste Gesamtdarstellung zu diesem Thema ... Für jeden, der sich mit dem Recht der Entschädigung von Betreuern oder Verfahrenspflegern detaillierter beschäftigen muss oder will, ist der Kauf von Deinert/Lütgens uneingeschränkt zu empfehlen ... " (Fröschle, www.socialnet.de) "Das Werk ist eine exzellente Arbeitshilfe für jeden Betreuer." (Sybille Meyer, BdB-aspekte 10/2008) "Für den, der sich vertieft mit der Betreuervergütung befassen will, ist der neue Deinert/Lütgtens unentbehrlich." (Prof. Dr. Walter Zimmermann, FamRZ 21/2008)