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Die Autorin untersucht Gründe für die Unwirksamkeit des Stiftungsgeschäfts und deren rechtliche Folgen. Hintergrund ist die immer größere Anzahl von Stiftungen: inzwischen gibt es in Deutschland bereits mehr als 20.000. Je mehr Stiftungen errichtet werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler entstehen. Die Folgen solcher Fehler wurden in der Literatur bislang kaum behandelt. Dies soll das vorliegende Buch ändern, indem es neben den Gründen für die Unwirksamkeit auch die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen für Stifter, etwaige Zustifter und die Stiftung selbst behandelt. Unter…mehr

Produktbeschreibung
Die Autorin untersucht Gründe für die Unwirksamkeit des Stiftungsgeschäfts und deren rechtliche Folgen. Hintergrund ist die immer größere Anzahl von Stiftungen: inzwischen gibt es in Deutschland bereits mehr als 20.000. Je mehr Stiftungen errichtet werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler entstehen. Die Folgen solcher Fehler wurden in der Literatur bislang kaum behandelt. Dies soll das vorliegende Buch ändern, indem es neben den Gründen für die Unwirksamkeit auch die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen für Stifter, etwaige Zustifter und die Stiftung selbst behandelt. Unter Berücksichtigung der besonderen Wirkung der behördlichen Anerkennung zeigt die Autorin, in welcher Situation ein Fortbestehen der Stiftung trotz unwirksamen Stiftungsgeschäfts möglich ist.
Autorenporträt
Eva Schreiber ist Volljuristin. Sie studierte an der Bucerius Law School in Hamburg und der Victoria University in Wellington (Neuseeland). Nach ihrem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Station in Kapstadt (Südafrika) ist sie seit 2013 zugelassene Rechtsanwältin in Hamburg.
Rezensionen
«Wer bei der Errichtung von Stiftungen als Fachmann oder Fachfrau zu Rate gezogen wird, kommt wohl an dieser Untersuchung nicht vorbei.»
(Dr. Ulrich Brömmling, StiftungsManager 43/2015)

«Insgesamt ist diese Dissertation von hohem Praxiswert. Sie liest sich wie ein Fahrplan zu beachtender Punkte bei der Stiftungserrichtung und kann damit vor allem der Beraterpraxis zur Lektüre nachhaltig empfohlen werden.»
(Dr. Michael Hippeli, ZStV 3/2016)