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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,7, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Politikerinnen: Biographische Muster im Generationsvergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Problemstellung:Ein Blick in das Grundgesetz (Artikel 3) belegt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Diesen Grundsatz verdankt man der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,7, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Politikerinnen: Biographische Muster im Generationsvergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Problemstellung:Ein Blick in das Grundgesetz (Artikel 3) belegt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Diesen Grundsatz verdankt man der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert, die als eine von 4 Frauen, neben 61 Männern im Parlamentarischen Rat vertreten war und diese Forderung nach schwierigen Diskussionen durchgebracht hat (vgl. Hoecker 1998, S. 65).Die gegenwärtige Realität hingegen verrät ein anderes verzerrtes Bild der Gleichheit zwischen den Geschlechtern. Frauen haben noch nie zu den Mächtigen der Welt gezählt. Die politische und gleichsam auch die ökonomische Elite weitgehend auch heute noch eine Elite ohne Frauen.Richtet sich der Fokus auf die Politik, so bestätigt sich dieses Bild. Dabei hat der Ausschluss von Frauen eine lange Historie. Nachdem das allgemeine Männerwahl-recht 1869 eingeführt wurde, ist den Frauen erst 50 Jahre später das gleiche staats-bürgerschaftliche Recht in der Weimarer Reichsversammlung 1919 zuerkannt worden. Während der Zeit der Nationalsozialisten fand die rechtliche Gleichstellung ein jähes Ende und wurde erst wieder nach dieser Schreckenszeit eingeführt (vgl. Hoecker 1998, S. 65). Es zeigt sich jedoch, "dass mit der rechtlichen Gleichstellung aber keineswegs zugleich eine tatsächliche Gleichberechtigung verbunden ist" (ebenda, S. 66).Genau an diesem Punkt setzt diese Hausarbeit an und richtet das Augenmerk auf die Unterrepräsentation von Frauen in der Politik. Es sollen die Sichtweisen der Mainstream-Politikwissenschaft und die daraus erwachsene Kritik der feministischen Politikwissenschaft betrachtet und dargestellt werden und zwar vor dem Hintergrund, inwiefern sie das o.g. Phänomen erklären können. Der Grundsatz, dass die Herrschaft innerhalb von Demokratien idealerweise vom Volk ausgeht und gemäß ihren Interessen ausgeübt wird, lässt keinen Schluss zu, wie genau auch die politische Beteiligung des Volks auszusehen hat (vgl. Geißel/Penrose 2003, S. 2). Die Streitfrage, "welche Partizipationsmöglichkeiten und welches Ausmaß an politischer Mitbestimmung der BürgerInnen ideal sind, ist bis heute in der Wissenschaft und der Politik aktuell" (Geißel 2004, S. 3). Es herrscht eine Vielfalt an Standpunkten und Meinungen über die Thematik Partizipation und Geschlecht...