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Zum WerkDer Tenor ist die Essenz des Urteils. Allen Zivilgerichtsurteilen ist die Urteilsformel, die Tenorierung, vorangestellt, die kurz den zusammengefassten Entscheidungsinhalt vollständig umschreibt. Dieser Tenor ist die "Visitenkarte" des Urteils und der Examensklausur. Er besteht aus den drei Entscheidungen: zur Hauptsache, zu den Kosten und zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.Auch im Rahmen der juristischen Ausbildung hat die Tenorierung einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg der Klausuren im Zweiten Juristischen Staatsexamen und ihrer vorbereitenden Leistungsnachweise.Vorteile auf…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDer Tenor ist die Essenz des Urteils. Allen Zivilgerichtsurteilen ist die Urteilsformel, die Tenorierung, vorangestellt, die kurz den zusammengefassten Entscheidungsinhalt vollständig umschreibt. Dieser Tenor ist die "Visitenkarte" des Urteils und der Examensklausur. Er besteht aus den drei Entscheidungen: zur Hauptsache, zu den Kosten und zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.Auch im Rahmen der juristischen Ausbildung hat die Tenorierung einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg der Klausuren im Zweiten Juristischen Staatsexamen und ihrer vorbereitenden Leistungsnachweise.Vorteile auf einen Blicketwa 175 verständlich erläuterte AnwendungsfälleUntergliederung in Themenschwerpunkte erleichtert das schnelle Auffinden des gesuchten Tenors"Trainer" für die Assessorausbildung und für junge Richterinnen und RichterZur NeuauflageIn der Neuauflage sind die Tenorierungen in den häufig problematischen Fällen der Erledigung des Rechtsstreits - auch nach zuvor ergangener Säumnisentscheidung - umfassend überarbeitet und um praxisrelevante Konstellationen ergänzt worden. Neu bewertet wird die Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit. Soweit wegen gesetzlicher Neuregelungen bzw. aktueller Rechtsprechung erforderlich, sind die bisherigen Fälle überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht worden.ZielgruppeFür Examenskandidatinnen und Examenskandidaten, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und Zivilrichterinnen und Zivilrichter.